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Nacktbilder - Neues Recht

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von weidenfeld » Fr 3. Feb 2017, 20:41

Ich halte das neue Recht für nicht zielführend. Nach neuem Recht wird nicht mehr zwischen Bildern von Kindern und Bildern von Jugendlichen unterschieden. Wenn ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt macht sie sich wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften strafbar. Es ist nämlich auch nicht mehr erforderlich, daß es sich um ein sexuelles Bild handelt

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Hans H. » Sa 4. Feb 2017, 00:40

weidenfeld hat geschrieben:... Wenn ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt macht sie sich wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften strafbar. ...

Auch wenn man Unsinn ein zweites Mal wiederholt, bleibt das Unsinn. Da das keine gewerbliche Aktion ist, ist dieser Fall nicht von dem Gesetz betroffen. Und Kinderpornographie ist das schon mal auch nach dem Gesetz gar nicht. Da wird durchaus auch unterschieden. Aber das hatte ich zuvor bereits ausführlicher geschrieben.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Ocean » Sa 4. Feb 2017, 10:37

Aria, es gibt schon noch Fotos auf denen auch mal ein (Kinder)Genital mit drauf ist.
Sicherlich nicht mehr so präsent wie auf der alten Titelseite, aber schon noch zu sehen.
Oftmals wird aber tatsächlich die Retouche bemüht.

Über die wahren Gründe kann man natürlich nur spekulieren, hat man Angst Pädophiele anzulocken, oder möchte man generell verhindern, daß die Bilder unkontrolliert, weil bei Bildersammlern gefragt , verbreitet werden ?
Es ist sicherlich von allem etwas.
Die Situation ist heute aber auch eine andere als 1981 als solche Titelbilder sicherlich noch normal waren in Nudistenpublikationen.
Wenn man damals auf so einer Titelseite abgebildet war, war das Heft für gewöhnlich nur innerhalb der Nudisten Szene erhältlich und damit ja eigentlich nichts besonderes, den nackte Kinder sieht man als Nudist ja ohnehin andauernd.
Heute sind alle Publikationen auch online erhältlich und somit für jeden zu haben, auch wenn er mit der Nudisten Szene nichts zu tun hat.
Das sich solche Fotos dann rasend schnell innerhalb der Schule der abgebildeten Kinder verbreiten könnten ist heute sehr naheliegend, ich nehme an man möchte die Kinder da einfach schützen, denn das könnte sehr traumatisch werden.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Sa 4. Feb 2017, 12:30

weidenfeld hat geschrieben:Nach neuem Recht wird nicht mehr zwischen Bildern von Kindern und Bildern von Jugendlichen unterschieden.
Richtig, der § 201a StGB spricht von Personen unter 18 Jahren – damit sind eindeutig Kinder und Jugendliche gemeint.


weidenfeld hat geschrieben:Wenn ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt macht sie sich wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften strafbar.
Das ist nicht ganz richtig: Das Gesetz unterscheidet zwischen Kinder- und Jugendpornografie. Allerdings gibt es diese Unterscheidung nur dem Namen nach, die Inhalte sind nahezu identisch – siehe § 184b und § 184c StGB.

In beiden Gesetzen werden nicht nur Bilder, Filme und Texte, die sexuelle Handlungen zum Gegenstand haben, verboten, sondern auch solche, die „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ enthalten. Wie schnell das sein kann, beobachtet man oft bei Hard-Core-Nudisten: Sie ziehen sich beim kühlen Wetter vielleicht ein T-Shirt an, lassen aber die untere Region unbedeckt. Macht dann ein Mädchen (unter 18 Jahren!) ein Bild von sich – um zu demonstrieren, wie sie der Unbill der Natur getrotzt hat – und schickt es an einen Freund, hat sie sich schon der Herstellung und der Verbreitung der Kinder- oder der Jugendpornografie strafbar gemacht.

Wer das anders sieht, sollte das begründen können.

 

Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von weidenfeld » Sa 4. Feb 2017, 18:17

Ich muß schon wieder sagen daß Aria Recht hat. Glaub der Frau doch endlich mal was sie sagt!

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von ostfriesenpaar » Sa 4. Feb 2017, 22:17

Dftt :)

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Hans H. » So 5. Feb 2017, 20:32

weidenfeld hat geschrieben:Ich muß schon wieder sagen daß Aria Recht hat. Glaub der Frau doch endlich mal was sie sagt!


Glauben kann man viel, aber im Rechtswesen gilt immer noch der Grundsatz: "Im Zweifelsfall sieht man im Wortlaut des Gesetzes nach" statt irgendwelche Fremdaussagen zu glauben. Wenn es schwer eindeutig auszulegen ist (wie sicher in diesem Fall), dann besorgt man sich dazu die einschlägigen Kommentare, wie den folgenden. Die ZIS ist eine Zeitschrift im Rechtswesen von sehr hohem Niveau. Da veröffentlichen wirklich nur die Koryphäen ihres Fachgebietes und die Prüfung der Texte vor Annahme zur Veröffentlichung ist streng. Daher kann man wirklich davon ausgehen, dass dies der Stand der derzeitigen h.M. im Rechtswesen ist:
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_8_1037.pdf

Dem Satz: "Nach neuem Recht wird nicht mehr zwischen Bildern von Kindern und Bildern von Jugendlichen unterschieden." hatte ich nicht widersprochen. Den bestätigt Aria zu Recht, denn das war eine der wesentlichen Änderungen im neuen Recht.

Widersprochen hatte ich dem Satz: "Wenn ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt macht sie sich wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften strafbar."

Das ist definitiv nicht der Fall - lest den verlinkten Rechtskommentar, aber bitte vollständig, und nicht nur ausschnittsweise überfliegen. Daraus wird eindeutig klar, dass diese Aussage nicht richtig ist, vorausgesetzt das Bild wird wirklich nur dem Freund geschickt, nicht im Internet veröffentlicht und vor allem nicht verwendet um in Tauschbörsen an andere Bilder zu gelangen (der Tausch allein wird nämlich schon einem Handel als gleichwertig betrachtet).

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Di 7. Feb 2017, 11:34

Vielen Dank, Hans H., für den Link. Ich habe das Dokument mehrmals gelesen, weil ich einige darin enthaltene Behauptungen nicht glauben wollte. Aber da die beiden Autoren des Kommentars der Bundesregierung bei den Beratungen über das neue Gesetz zur Seite standen, ist es nur natürlich, dass sie das fertige Gesetz verteidigen, wenn auch es ihnen nicht weit genug geht. Und wenn in dem Kommentar gleichzeitig die Entscheidungen des Bundesgerichtshof kritisiert werden, weiß auch der unbedarfte Leser: Dieser Kommentar ist nicht neutral, sondern parteiisch.

Ich will hier nur einen Punkt ansprechen, weil darin etwas vorkommt, das für mich unverständlich ist – Zitat aus dem verlinkten Dokument (Fettschreibung durch mich):

Maßstab für die Beurteilung, ob die Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes überhaupt sexuell aufreizender Art ist, soll nach den Gesetzesmaterialien die Beurteilung eines „durchschnittlichen“ Betrachters sein. Da jedoch der nicht-pädophile durchschnittliche Betrachter den Anblick nackter Kinder nicht als sexuell aufreizend empfindet, kann dies nur so zu verstehen sein, dass der durchschnittliche pädophile Betrachter gemeint ist. Für die Bewertung, ob eine Abbildung nackter kindlicher Genitalien als tatbestandsmäßig anzusehen ist, muss mithin zunächst festgestellt werden, ob die konkrete Darstellung geeignet ist, einen Menschen mit pädophilen Neigungen sexuell zu erregen. Da ein Mensch mit pädophilen Neigungen regelmäßig schon die schlichte Abbildung eines nackten Kindes als sexuell stimulierend ansieht, würde man allein bei der objektiven Betrachtung zu einer (zu) weitgehenden Strafbarkeit gelangen. Hier ist nunmehr in einem zweiten Schritt der Regelungsgehalt der Richtlinie ergänzend als Korrektiv heranzuziehen. Es ist zu bewerten, ob die Bildaufnahme im konkreten Fall zur geschlechtlichen Erregung dient. Während bei lit. a) und lit. b) die sexuelle Handlung bzw. die Körperhaltung zum Zeitpunkt der Bildaufnahme maßgeblich sind, bezieht sich die aufreizende Wiedergabe mit ihrer subjektiven Zwecksetzung auf die jeweilige Tathandlung i.S.d. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, d.h. Herstellen, Verbreiten, Besitzverschaffen usw.

Im Klartext: Abbildung eines nackten Kindes wird erst dann zu einer kinderpornografischen Abbildung, wenn ein Pädophiler sie besitzt. Geht es noch schräger?

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Cronewcleus » Di 7. Feb 2017, 13:35

weidenfeld hat geschrieben:Wenn ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt macht sie sich wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften strafbar.


Da sieht man wie immer apsurder die "Verschärfungen" des StGB geworden sind.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Hans H. » Di 7. Feb 2017, 16:21

Cronewcleus hat geschrieben:Da sieht man wie immer apsurder die "Verschärfungen" des StGB geworden sind.

Was siehst du an einer unwahren Behauptung in Bezug auf Verschärfungen des StGB?

Aria hat geschrieben:Im Klartext: Abbildung eines nackten Kindes wird erst dann zu einer kinderpornografischen Abbildung, wenn ein Pädophiler sie besitzt. Geht es noch schräger?

Ja, das ist wirklich schräg! Auch die Aussage, dass man ein Bild in Bezug auf diese rechtliche Bewertung nicht nach dem Empfinden des normalen nicht pädophilen Betrachters beurteilen soll, denn der empfindet es ja ohnehin nicht als aufreizend ....
Wenn das so weitergeht, dass man Dinge nicht mehr aus der Sicht des Normalbürgers beurteilt, sondern nach der Sicht der vom normalen Durchschnitt weit Abweichenden? Dann finde ich aber auf derselben Basis auch genügend Argumente, sämtliche Gewaltszenen aus Filmen zu verbieten.

Dennoch: es wird auch ganz klar in dem Kommentar geschrieben, dass die rein familiären Nacktbilder, auch von Kindern beim rein privaten Austausch innerhalb eines klar begrenzten Familien- und Freundeskreises nicht von diesem neuen Strafrecht betroffen sind.

Deshalb sollten "Weidenfeld" und "Cronewcleus" das auch mal lesen und ebenso, wer sonst noch an die wiederholten falschen Aussagen von "Weidenfeld" glaubt (wie es er gern hätte), statt mal die Fakten gelesen zu haben. Zum Ausspruch "Glaubt es doch mal..." kann ich nur sagen: "Glauben kann man in der Kirche, im sonstigen Leben kann man nur wissen oder nicht wissen".

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