@ ZETT
Etwas mehr zum Thema „Nacktheit in der Öffentlichkeit“, Wenn Sie schreiben:
„Es geht nicht um "braves" Nacktwandern auf abgelegenen Wegen und Fluren. Dies wird ja zurecht meist behördlich geduldet.“
Mit solchen Aussagen kommen wir keinen Schritt weiter. Wer will und kann „braves Nacktwandern“ in einem Disput mit einer Behörde oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung eindeutig definieren? Und ob Behörden etwas „meist dulden“, ist auch nicht von besonderer Bedeutung. Bürger und Behörden haben sich an die gleichen Rechtsvorschriften zu halten. Wenn es einen Dissens zwischen Bürgern und Behörden gibt, kann sich der Bürger fügen oder ein Gericht entscheiden lassen. Wenn das Gericht ggf. meint, gemäß OWiG § 118 das fragliche Nacktwandern verbieten zu müssen, bezieht es sich vielleicht auf das, was sie den „gemeinen Bürger“ bezeichnen. Den „denkt“ sich der urteilende Richter und macht ggf. einen „Denkfehler“.
Aber so ist es auch nicht; verboten ist in diesem seltsamen „Gesetz“ nichts:
„Dort [im Bereich des Sittengesetzes] ist eben gerade vieles verboten, was der "gemeine" Bürger als sittenwidrig empfindet, ohne dass dies irgendwo niedergeschrieben steht.“
Das OWiG ist kein Teil des „Sittengesetzes“! Und das Nacktwandern ist weder im Sittengesetz noch im OWiG verboten. Und auch eines gilt: Der von Ihnen zitierte "gemeine Bürger“ als Hilfe des urteilenden Richters hat keinen Erfolg, wenn er nicht eine überzeugende Mehrheit an Bürgern „darstellt“. Denn Rechte von Minderheiten darf auch ein Richter mit seiner Hilfsperson „gemeiner Bürger“ nicht übersehen. Und zur „Überraschung“ aller: Es gilt das Toleranzgebot aus Art. 2 GG!!
Diese Überlegungen helfen aber alle nicht weiter, wenn der urteilende Richter mit seiner Hilfsperson – „gemeiner Bürger“ – rechtlich fehlerhaft entscheidet. Er verkündet nur sein Urteil; kein absolutes Recht. Damit müssen wir leben. Uns wird wohl noch sehr lange eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Nacktheit in der Öffentlichkeit fehlen. Die alte bekannte Freiburger Entscheidung ist längst obsolet. Der "gemeine Bürger" sieht dieses heuite etwas anders.