JDK hat geschrieben:Hat denn jetzt mal jemand die Grundaussage zu diesem Thema ergründen können?
Bei den sächsischen Nacktwanderfreunden konnte ich nichts finden.
Danke, wenn jemand sachlich beitragen kann.
Nackige Grüße JDK
In welcher Hinsicht erwartest Du eine Grundaussage?
Was die speziellen Polizisten dort vor ort für eine grundsätzliche Meinung zum Nacktwandern haben?
Was die Polizei allgemein vermutlich grundsätzlich für eine Meinung zum Nacktwandern hat?
Was die agitativ Dominierenden des Forums für eine grundsätzliche Meinung zum Nacktwandern haben?
Und für welches Nacktwandern möchtest Du eine Grundaussage?
Für das "brave", nichtprovozierende in abgelegender Strecke?
Oder auch für das provozierendere durch eher belebtes Gebiet?
Oder für jedes Nacktwandern, also auch das der Sex-Chaoten, die sich nicht unter Kontrolle haben?
Sachlichkeit ist übrigens äußerst schwer in diesem Forum, zumindest in so "kritischen" Bereichen und wird schnell unterbunden.
Meine "Grundaussage" hatte ich ja schon mitgeteilt: Nacktwandern wird unter bestimmten Umständen durch die Behörden geduldet. Es ist aber keinesfalls grundsätzlich erlaubt, wie dies einige denken. Man kann dazu behelfsmäßig wohl auch den Begriff des "Groben Unfugs" zuhilfe nehmen. Je eher etwas darunter einzuordnen ist, desto eher werden Behörden einschreiten.