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Allgemeine rechtliche Aspekte

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von nordnackt » Di 8. Dez 2015, 07:26

guenni hat geschrieben:und genau das ist ja nicht einfach. allein schon die nacktheit im öffentlichen raum ist für viele vernünftig denkende schon provokation genug, denen geht es dann nicht mehr um deutung oder fehldeutung. für diese ist der fall - juristisch keine ahnung habend - eindeutig.


Und, was macht das aus, wen soll es kümmern?

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von nordnackt » Di 8. Dez 2015, 08:16

Natürlich sind Komplikationen unangenehm. Bei uns in der Gegend zum Beispiel ist Nacktwandern vollkommen unbekannt. Es gibt kaum geeignete Strecken. Beruflich habe ich sehr viele sensible Kontakte. Deshalb habe ich gehörigen Respekt vor Begegnungen. Ich beuge vor, im Zweifel verzichte ich lieber auf eine Unternehmung. Das altbekannte Problem, hier im Forum bereits rauf und runter erörtert.

Man muss sich allerdings von der Vorstellung lösen, dass sich mit rein gesellschaftlichen Komplikationen im unmittelbaren Kontakt mit anderen Menschen gleich und stets auch juristische Probleme ergeben.

Weiter gilt: Geahndet wird nur, was ein Gericht festgestellt hat. Alles andere auf dem Weg dahin kann sicherlich unangenehm und ärgerlich sein, ist aber juristisch ersteinmal nicht erheblich.

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Bummler » Di 8. Dez 2015, 08:59

nordnackt hat geschrieben:Jeder ist selbst gefordert, sich so zu benehmen, dass es aus Sicht eines vernünftig denkenden durchschnittlichen Bürgers nicht zu Fehldeutungen kommt.


Jetzt wird es psychologisch! Das ist natürlich gar nicht so einfach, deshalb ist der Austausch darüber wichtig.

Also wie soll man sich benehmen:

1. Was von vornherein glasklar ist, die Hand aus dem Schritt. Das ist m.E. ein absolutes Tabu bei solchen Begegnungen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es zweckmäßig ist, die Hände sogar anderweitig zu beschäftigen, z.B. am Wanderstock oder am Rucksack.

2. Die Körpersprache. Ein aufrechter, selbstbewusster Gang, dynamisch aber nicht hektisch soll dem Gegenüber ein Gefühl des Selbstverständnisses vermitteln. Im Stand sollte eine Trinkflasche (Mineralwasser oder isotonisches Getränk) in der Hand oder am Mund ein gesundheitsbewusstes Verhalten dokumentieren. Ich halte dieses Detail für wichtig.
Auch so nebensächliche Sachen, wie Bauch einziehen und Brust raus sind in der Psychologie zum Gegenüber prägend und meinungsbildend.

3. Der Blick und der Gesichtsausdruck. Der Blick sollte offen aber nicht aufdringlich sein. Dem textilen Wanderer sollte man in die Augen schauen, aber nicht länger als 3 Sekunden, dann den Blick in die Weite wenden. Dabei muss man natürlich entspannt und freundlich gucken. Ein verbissener oder dämlich seniler Gesichtsausdruck ist zu vermeiden. Das kann man zuhause vor dem Spiegel üben.

4. Der Gruß. Da ist viel Gefühl gefragt. Wenn der Textile weg guckt und das Weite sucht, dann will er keinen Kontakt und dann sollte man auch nicht grüßen. Falls er aber den Blick erwidert und eher erstaunt oder belustigt schaut, sollte man die Chance flugs nutzen und zuerst grüßen. Auch das kann man üben, damit man nicht stammelt oder sich verspricht. Regionale Grußformeln sind vorher zu erkunden und zu verwenden.

5. Das Gespräch. Hier gibt es zwei Varianten:

5.1 Das freundliche Gespräch mit Leuten die dem Gedanken der Nacktwanderei positiv gegenüber stehen. Auch hier sollte man ein paar Floskeln wegen dem Warum und Weshalb parat haben. Aber man kann auch völlig belanglose Sachen kommunizieren, z.B. ob es Empfehlungen für den weiteren Weg gibt oder wo Pausen möglich sind. Das normalisiert die Situation. Auf jeden Fall ist der Abstand zum Gesprächspartner etwas größer als normal zu wählen. Sind sonst ca. 60 cm Abstand üblich sollte man mindestens 1,20 m wählen, denke ich.

5.2 Der Streit, falls fanatische Textile sich zu Anfeindungen hinreißen lassen. Falls diese Anfeindungen aus einer gewissen Distanz heraus erfolgen, dann sollte man sich möglichst nicht äußern und die Distanz zur Deeskalation vergrößern, also ohne Kommentar weiter gehen. Falls man aber direkt angesprochen oder angeschrien wird, so sind auch hier ein paar Standardsätze entschlossen und möglichst unaufgeregt zu erwidern. Am besten solche mit Freiheit, da kann man kaum kontern. Die Tonlage ist möglichst tief zu wählen, dass signalisiert Männlichkeit und warnt unterschwellig vor einem körperlichen Angriff.

6. Der Kontakt mit der Polizei. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass Bürger die Polizei rufen und diese dann auch kommt, weil sie gerade nichts anderes zu tun haben, dann muss man natürlich genauso auftreten wie oben schon beschrieben, aber zusätzlich (leider) auch noch machen was die Beamten anweisen. Da wird man wohl nicht drumrum kommen.

Der Nacktwanderknigge hat nun keinen Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit. Da möchte ich doch höflich um Ergänzungen und Klarstellungen bitten, damit wir in der nächsten Saison frohen Mutes unseren einmal eingeschlagenen Weg weiter fortsetzen können.

 

Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von guenni » Di 8. Dez 2015, 10:31

nordnackt hat geschrieben:Ich beuge vor, im Zweifel verzichte ich lieber auf eine Unternehmung.


... und das hier diskutierte "problem" ist gelöst.
kein nacktsein, kein (eventueller) ärger.

 

Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Friedjof » Di 8. Dez 2015, 12:41

Was bin ich froh, dass ich im ländlichen Bereich aufgewachsen bin und jetzt küstennah wohne, wo ich entlang des Nordseestrandes und auf den ostfriesischen Inseln, vornehmlich Spiekeroog, kilometerweit nackt am Strand wandern kann ohne einen "Nacktwanderknigge" mitführen zu müssen. Da kenne ich nur einen Paragrafen: Raus aus dem Strandkorbbereich und gut besuchten Touri-Strand, noch 300 Meter weiter und dann die Hose aus. Probleme? Noch nie! :)

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Ahndung

Beitrag von Phragmites » Di 8. Dez 2015, 17:21

nordnackt hat geschrieben:…Weiter gilt: Geahndet wird nur, was ein Gericht festgestellt hat …

hm ich dachte, Ordnungswidrigkeiten werden erstmal von Vollstreckungsbehörden geahndet :?

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von nordnackt » Di 8. Dez 2015, 17:57

Ich gehe hier selbstverständlich von nicht begründeten Vorwürfen aus, gegen die Einspruch eingelegt wird.

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Liberté 53 » Mi 9. Dez 2015, 17:35

Klaus_59 hat geschrieben:
Liberté 53 hat geschrieben:Das unbekleidete "Präsentieren" ist in der Tat eine verräterische Formulierung, die auf den Geist des Urteilsverfassers Rückschlüsse zulassen könnte, wenn, ja wenn es nicht um diesen provozierenden Dipl.Psych ginge. Hier hat das Gericht jedenfalls mehr wir einen Eindruck von seiner Persönlichkeit erhalten und kam deshalb evtl. zu dem Schluss, dass es dem Beschuldigten nicht nur ums Nacktsein ging, sondern eben ums "Präsentieren".

Dann hätte es aber eine Anklage wegen einer exhibitionistischen Handlung sein müssen. Nur dann hätte von "Präsentieren" gesprochen werden dürfen.


Nun kommt die dunklere Jahreszeit, die man häufiger auch wieder im FKK-Forum verbringt und dann auch Muße hat, noch einmal was zu schreiben, wenn auch wie die alte Fassenacht sehr spät: Klaus59 irrt: Das Zitat ist aus einem Urteil, nicht aus der "Anklage"schrift, und wenn der Richter die Möglichkeit gehabt hätte, hätte er in der Tat, ob seiner Einstellung zum Adamskostüm, das Schwert des Strafrechts bemüht, statt nur mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu streicheln.

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Klaus_59 » Mi 9. Dez 2015, 23:09

Oh, ich weiß jetzt gar nicht mehr, um was es ging. Sieh mir bitte nach, dass ich mich nicht noch einmal einlesen möchte.

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Re: Allgemeine rechtliche Aspekte

Beitrag von Zett » So 13. Dez 2015, 21:23

@Bummler

Ja, so ein Knigge ist durchaus berechtigt, haben doch manche - auch Nackte - die Kinderstube mit den Holzroller durchfahren.

Ich habe ja schon länger auf meiner Seite ähnliches stehen:

Der Knigge für Nacktsport in der Öffentlichkeit
(Der Knigge für Nacktjoggen)
§ 1 Als Nacktsportler/Nacktwanderer hat man sich besonders rücksichtsvoll gegenüber Bekleideten zu benehmen.

§ 2 Die Nacktivitäten sind nur in Naturschutzgebieten oder anderen abgelegenen Gebieten durchzuführen, wo mit nur wenigen Menschen gerechnet werden muss. Ansonsten ist eine Minimalbekleidung zu tragen, die die äußeren Geschlechtsmerkmale und den Hintern verdecken.

§ 3 Bekleidete sind möglichst nicht zu erschrecken: Ein von hinten Überholen sollte vermieden werden oder wenigstens durch Räuspern oder ähnlichem dem zu Überholenden bewusstgemacht werden.

§ 4 Entgegenkommenden Bekleideten sollte man in die Augen schauen und bei Blickkontakt normal freundlich grüßen.

§ 5 Es sollte kein Gespräch mit Bekleideten begonnen werden. Dies könnte aufdringlich wirken. Wird man angesprochen, kann man auf das Thema eingehen, allerdings ohne von selbst auf das Thema Nacktheit umzuschwenken

§ 6 Wenn ein angemessener Alternativweg vorhanden ist, sollte gesichteten Bekleideten aus dem Weg gegangen werden.


Die beiden Knigge könnten durchaus zusammengeführt werden.

Bleibt gesund - und tut was dafür!
Euer Zett

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