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Badekleidungsverordnung der Stadt München

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Re: Berichterstattung Süddeutsche Zeitung

Beitrag von Puistola » Fr 2. Jan 2015, 17:49

Wie unangezogen!
ein massiertes Auftreten Nacktbadender

Wer massiert da wen?

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Berichterstattung Münchner Merkur

Beitrag von Phragmites » So 4. Jan 2015, 13:43


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Berichterstattung Boulevardzeitungen

Beitrag von Phragmites » Di 6. Jan 2015, 12:00


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Berichterstattung Bayerischer Rundfunk

Beitrag von Phragmites » Do 8. Jan 2015, 16:16


 

Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Nackidei » So 11. Jan 2015, 00:04

Hmm, immerhin ein Drittel der Befragten befürwortet in München ein FKK-Verbot. Wie so eine Befragung bei uns im Norden wohl ausfallen würde? Ich schätze mal 10 Prozent. Ausgenommen natürlich die katholischen Enklaven Landkreis Cloppenburg und Vechta. Dort kennen die Leute nur nacktes Geflügel. :D

 

Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Tom88 » So 11. Jan 2015, 07:45

"Nacktwechsel in Pocking" Bild

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Re: Berichterstattung Bayerischer Rundfunk

Beitrag von Phragmites » So 11. Jan 2015, 08:09

Nackidei hat geschrieben:Hmm, immerhin ein Drittel der Befragten befürwortet in München ein FKK-Verbot. …

na ja der BR schränkt ja selbst ein
Diese Abstimmung ist keine repräsentative Umfrage. Das Ergebnis ist ein Stimmungsbild der Nutzerinnen und Nutzer von BR.de, die sich an der Abstimmung beteiligt haben.

und nachdem das BR- Publikum eher im ländlichen Bayern angesiedelt ist …
Also in München gibts in der Öffentlichkeit keine wahrnehmbaren Anti-Fkk Äußerungen. Es können die Allermeisten gut mit der Verordnung leben, zumal die Gebiete ja nicht mim Zollstock auf Grenzüberschreitung überwacht werden.

 

Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Tom88 » So 11. Jan 2015, 11:08

Zumindest hätte der BR angeben können wie viele Stimmen abgegeben wurden.

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Re: Berichterstattung Bayerischer Rundfunk

Beitrag von Aria » So 11. Jan 2015, 16:46

Fkk-Igel hat geschrieben:Also in München gibts in der Öffentlichkeit keine wahrnehmbaren Anti-Fkk Äußerungen.
Das kann ich bestätigen. München ist zwar katholisch, aber trotzdem weltoffen. Wird auch schon immer von der SPD regiert. Es gab da einmal 4 Jahre lang einen CSU-Oberbürgermeister, aber der war wohl ein solches Desaster, dass danach nur noch die Roten zum Zug kamen.

Und der Bayerische Rundfunk ist ein (schwarzes) Kapitel für sich. Ich höre schon lange nur noch Deutschlandfunk und sehe keine Info-Sendungen des Bayerischen Rundfunks im Fernsehen. Da gibt es zu viel Lobhudelei auf die CSU und den jeweiligen Ministerpräsidenten, egal was passiert. Jedenfalls: Kritischer Journalismus sieht anders aus.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Fr 13. Feb 2015, 13:32

München, die Stadt mit Herz

Die bisherigen Kommentare veranlassen mich, auch meinen Senf beizusteuern:
1. Warum sagt niemand, das München damit eine rühmliche Ausnahme unter fast(?) allen Städten dieser Welt darstellt? Wo gibt es sonst noch behördlich ausdrücklich erlaubtes Nacktsein mitten in einer Stadt. München find' ich gut :D
2. Man kann es natürlich wie die ach so liberale Gutmenschenzeitung "Süddeutsche" auch andersherum sehen:
Es gilt nun wie bisher ein generelles Nacktbadeverbot
Die transatlantische Erregung über Münchner Nudisten hat einen banalen Hintergrund: Der Stadtrat hatte vor zwei Wochen eine neue Badeverordnung erlassen, nachdem die bayernweit gültige Regelung im Herbst ausgelaufen war. Ohne den Münchner Weg hätte das nämlich zur Folge gehabt, dass es in der Stadt überhaupt keinen Zwang mehr gegeben hätte, sich beim Sonnen oder Baden zu bekleiden.


Ich fürchte nur, dass dem nicht so gewesen wäre. Zwar mag eine bayerische VO, welche das Nacktbaden regulierte (also einschränkte) weggefallen sein, andere Gesetze, wie z.B. das berühmt-berüchtigte OWiG, bleiben aber gültig. Im Endeffekt wäre die floue rechtliche Situation damit auch auf die bisher bzw. jetzt wieder erlaubten Nacktbereiche ausgedehnt worden. Es bleibt also bei : München find' ich gut.
3. Der Meinungsstreit zwischen Nackidei und Puistola führt ja sowieso nicht weiter, aber P'ola hat auf einen Punkt zu Recht hingewiesen: Die VO leidet an einem erheblichen Mangel und müsste m.E. daher insoweit unanwendbar sein: Es fehlt das Straf-/Bußgeldmaß. Es ist unzulässig, eine Strafe anzudrohen, ohne zugleich mitzuteilen, wie hoch diese ausfallen kann. Das hätte Nackidei als erklärter Rechtskundiger ruhig kommentieren dürfen.
4. Die Zeitungen sind natürlich wie immer ungenau: Ausweislich der Anhänge der VO sind es nicht 5, sondern 6 Nacktzonen.
5. @ Aria: Oh Wunder, Oh wunderbar: Aria konzediert, dass München zwar katholisch, aber trotzdem offen ist. Nach allem, was man bisher von ihr über Religionen und deren Auswirkung auf das Recht auf Nacktheit zu lesen bekam, muss der Hl. Geist über sie gekommen sein. Weiter so!
6. Und zum Schluss die berühmten Umfragen: Das ist wie das halbvolle/halbleere Glas: Ist 33% Ablehnung nun viel oder wenig? Wenn ich mir so etliche Kommentare zu Nacktwanderveröffentlichungen in den Medien ansehe, halte ich das für eher wenig, die da ihre Ablehnung, meist unreflektiert, kundgetan haben.Und ob die Norddeutschen da "freier" wären (10%) wage ich zu bezweifeln, der Undeloher Weg und der im Harz, sowie das Vorhaben in Brandenburg sind wohl auf größere Ablehnung gestoßen.

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