von NaWa » So 8. Mai 2022, 13:51
In dieser "Münchener Badeoberordnung" steht NICHTS davon drin für wen diese gilt!
Gilt sie für Hunde, Katzen, Pferde, Enten, Vögel oder anderes Getier oder gar für Menschen bzw. Sachen ????
Die Verordnung beginnt so:
"Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München..."
Wer oder was ist also im rechtlichen Sinne "Wer" ?
Wenn mit "Wer" alle Lebewesen gemeint sind, dann bestehe ich darauf, dass man alle Fische und weitere Seebewohner stets auf angemessene Badebekleidung kontrolliert und entsprechend mit Ordnungsgelder abstraft.
Ich bestehe auch darauf, dass man hier nicht einfach salopp sagt: "Na das ist doch klar, dass hier die Menschen gemeint sind"!
Gesetze sollten KLAR und DEUTLICH sein und nicht irgendwelche Hirngespinste voraussetzen!
Für mich ist die Bezeichnung "Wer" viel zu schwammig und irreführend, gegen die es sich lohnt zu protestieren!
Vielleicht gibt es ja hier einen Rechtswissenden, der das mal genauer unter die Lupe nimmt!
Danke