Es ist natürlich richtig, dass Gesetze (bzw. die Badekleidungsverordnung der Stadt München) klar und deutlich formuliert sein müssen. In der Tat hat es auch schon vielfach juristische Auseinandersetzungen gegeben, die sich mit der Frage befassten, was denn nun "klar und deutlich" im juristischen Sinne bedeutet. Es kommt dabei nicht darauf an, ob für DICH die Bezeichnung "Wer ..." schwammig und irreführend ist, sondern ob ein verständiger Bürger sie versteht. (Im Juristen-Deutsch heißt der verständige Bürger übrigens "billiger Bürger", das nur so nebenbei). Die Bezugnahme auf den "verständigen Bürger" macht sogar Sinn, denn sonst könnte Jemand, der z.B. des Betruges beschuldigt wird, sich "dumm" stellen und als Schutzbehauptung vorbringen, den Tatbestand nicht klar und deutlich verstanden zu haben. Es kommt also nicht darauf an, ob du die Badekleidungsverordnung verstehst, sondern ob ein verständiger Bürger sie versteht.NaWa hat geschrieben: Gesetze sollten KLAR und DEUTLICH sein und nicht irgendwelche Hirngespinste voraussetzen! Für mich ist die Bezeichnung "Wer" viel zu schwammig und irreführend, gegen die es sich lohnt zu protestieren!
Wenn z.B. eine Badekleidungsverordnung unter bestimmten Bedingungen das Tragen von Badebekleidung verlangt, dann ist es zweifelsohne ein Verstoß gegen diese Badekleidungsverordnung, wenn der Nackte die Badekleidung nur in der Hand durch die Gegend trägt, ansonsten aber unbekleidet ist. Denn der "billige Bürger" wird - so wie du (wenn du ehrlich bist) sicher auch - wissen, was ein "Tragen von Badebekleidung" meint.
regenmacher
Nebenbei: Man kann natürlich auch gegen die Badeverordnung der Stadt München angehen, aber wenn, dann sollte man es schon klug machen und sich die Schwachstellen in ihrer juristischen "Logik" vornehmen. Ein wesentlicher Punkt ist hier z.B. das Verbot von Willkür, nach der nur Verordnungen erlassen dürfen die einen öffentlichen Zweck erfüllen. ( Eine Verordnung, die z.B. verlangt, dass Fußgänger, deren Hausnahme mit dem Buchstaben "A-M" anfängt, nur dann einen bestimmten Fußweg benutzen dürfen, wenn sie dabei kreisende Armbewegungen machen, diejenigen, deren Hausname mit den Buchstaben "N-Z" anfängt, aber rechteckige Armbewegungen machen müssen, wäre Willkür ) Bezüglich der Badekleidungsverordnung: Wenn gezeigt ist, dass deren Wegfall den sozialen Frieden - den sie vorgibt schützen zu wollen - nicht gefährdet ist, dann ist gezeigt, dass die Badekleidungsverordnung gegen das Willkürverbot verstößt.
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