Zum primären Geschlechtsmerkmal mit Sicherheit nicht. Dazu wusste P. Niehenke zu gut fachlich Bescheid. Dagegen hätte er mit Rechtsmitteln Erfolg gehabt, da es sachlich falsch gewesen wäre. Die hatten die Sache mit sehr schwammigen Begriffen beurteilt und damit zur Belästigung der Allgemeinheit und Störung der öffentlichen Ordnung erklärt. So etwas, was man sachlich als richtig oder falsch beurteilen kann, war da nicht dabei, sondern nur so subjektive Begriffe wie "abstoßend". Vielleicht hätte er es auch später noch schaffen können, gegen diese viel zu subjektive Bewertung aus dem eigenen Empfinden des Richters vorgehen zu können, wenn er sich nicht mit seinem Rechts-Forum über Fehlurteile erheblich größeren Ärger eingeholt hätte.Konrad R. hat geschrieben:..., dass vom Gericht auch der Po zum primären Geschlechtsmerkmal erklärt wurde.
Oder Mankini (Borat-Schwimm"anzug").Konrad R. hat geschrieben:... der im Textilbad einen Stringtanga...
Konrad R. hat geschrieben:…Das könnte auch jemanden treffen, der im Textilbad einen Stringtanga trägt…
hajo hat geschrieben:Jedenfalls sollte klar sein, das nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wortes "Geschlechtsteil" die Buchstabenfolge schlecht darstellt...
Das findet sich in anderen Sprachen nicht so leicht (ich hab aber nicht alle überprüft ).
hajo hat geschrieben:Jedenfalls sollte klar sein, das nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wortes "Geschlechtsteil" die Buchstabenfolge schlecht darstellt...
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