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Badekleidungsverordnung der Stadt München

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Fr 13. Feb 2015, 13:45

Liberté 53 hat geschrieben:München, die Stadt mit Herz

3. Der Meinungsstreit zwischen Nackidei und Puistola führt ja sowieso nicht weiter, aber P'ola hat auf einen Punkt zu Recht hingewiesen: Die VO leidet an einem erheblichen Mangel und müsste m.E. daher insoweit unanwendbar sein: Es fehlt das Straf-/Bußgeldmaß. Es ist unzulässig, eine Strafe anzudrohen, ohne zugleich mitzuteilen, wie hoch diese ausfallen kann. Das hätte Nackidei als erklärter Rechtskundiger ruhig kommentieren dürfen.

Berichtigung: Nicht Nackidei sondern Nordnackt

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von nordnackt » Fr 13. Feb 2015, 19:20

Lasst mal bitte meine Sorge und Entscheidung sein, was ich hier kommentiere und was nicht. Wenn Euch eine bestimmte Frage so wichtig ist, kann ja auch vielleicht eine nette Frage weiter helfen.

Übrigens, es ist recht einfach: Großer Mumpitz, denn:

http://dejure.org/gesetze/OWiG/17.html

Wenn ein Gesetz - wie die Badeverordnung - nichts regelt, gilt die im OWiG gesetzlich bestimmte Höchstgrenze von 1.000,00 €. :geek:

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Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Phragmites » Sa 14. Feb 2015, 09:06

nordnackt hat geschrieben:Übrigens, es ist recht einfach: Großer Mumpitz, denn:

http://dejure.org/gesetze/OWiG/17.html

Wenn ein Gesetz - wie die Badeverordnung - nichts regelt, gilt die im OWiG gesetzlich bestimmte Höchstgrenze von 1.000,00 €. :geek:


die Verordnung selber muß die Höhe ja nicht explizit regeln, denn sie nimmt im Wortlaut ja bezug auf die Grundlage des LStVG, welches wiederum in Sachen Ordnungswidrigkeiten bezug auf das Gelten des bundesweiten OWiG nimmt

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von nordnackt » Sa 14. Feb 2015, 10:40

So ist es.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Mi 18. Feb 2015, 15:12

nordnackt hat geschrieben:So ist es.


Fehlt nur noch das "Amen" oder wie Karl May die Indianerhäuptlinge hat sagen lassen: Hugh, ich habe gesprochen! :roll:

Nein, ich bleibe dabei: Weder Gesetz noch MünchnerVO enthalten einen Strafrahmen und genügen daher rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Der in Art. 3 enthaltene allgemeine Verweis auf das OWiG ist m.E. nicht geeignet, die fehlenden Strafrahmen zu ersetzen.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Mi 18. Feb 2015, 16:08

Der Hinweis auf das LStVG führt auch nicht weiter, weil er tautologisch ist: Die VO braucht als solche eine Ermächtigungsgrundlage und bezieht sich eben auf das bayr. LStVG (man sollte es sich einmal zu Gemüte führen- mich schaudert's).
Ich frage aber auch, ob die Bezugnahme der VO und damit ihre rechtliche Begründung überhaupt zutreffen:
Man lese Art. 27 LStVG:
ART. 27

BADEN; BETRETEN UND BEFAHREN VON EISFLÄCHEN

(1) .....

(2) 1 Zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr durch Verordnung Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen. 2 In solchen Verordnungen kann auch bestimmt werden, daß der Badebetrieb in Badeanstalten durch geprüfte Schwimmeistergehilfen, Schwimmeister oder andere dafür ausgebildete Personen zu beaufsichtigen ist.

(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

1.
...
2.
einer Verordnung nach Absatz 2 über das Verhalten beim Baden zuwiderhandelt


Wer sich hier im Forum tummelt, dem sollte Nacktheit ein Bedürfnis und evtl. sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Wo bleiben ihre Verteidiger, die darin nichts Unsittliches sehen können? Puistola, Hilfe.

 
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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von riedfritz » Do 19. Feb 2015, 10:10

Liberté hat geschrieben:Nein, ich bleibe dabei: Weder Gesetz noch MünchnerVO enthalten einen Strafrahmen und genügen daher rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Der in Art. 3 enthaltene allgemeine Verweis auf das OWiG ist m.E. nicht geeignet, die fehlenden Strafrahmen zu ersetzen.
Auch wenn Du mit Deiner Vermutung richtig liegen solltest (was ich bezweifle), hast Du Lust, dies gerichtlich überprüfen zu lassen?

Zum Aufstellen von Verbotsschildern reicht die Regelung allemal und vermindert die Zahl derer drastisch, die sie nicht beachten. ;)

Auch in Mustermietverträgen älteren Datums stehen Regelungen, die nicht mehr der heutigen Rechtsprechung genügen. Trotzdem werden sie von Mietern und Vermietern reihenweise unterschrieben und erst im Streitfall vor Gericht stellen sich Fehler einzelner Bestimmungen heraus.


Viele Grüsse,

Fritz

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Do 19. Feb 2015, 10:44

riedfritz hat geschrieben:hast Du Lust, dies gerichtlich überprüfen zu lassen?

Zum Aufstellen von Verbotsschildern reicht die Regelung allemal und vermindert die Zahl derer drastisch, die sie nicht beachten. ;)

Auch in Mustermietverträgen älteren Datums stehen Regelungen, die nicht mehr der heutigen Rechtsprechung genügen. Trotzdem werden sie von Mietern und Vermietern reihenweise unterschrieben und erst im Streitfall vor Gericht stellen sich Fehler einzelner Bestimmungen heraus.


1. Lust nicht, aber wenn es sein müsste, ja.
2. Recht hast Du, solche Regelungen, wie sie z.B auch in vielen anderen Verträgen/AGB zu finden sind (Banken/Preisverzeichnisse) sind nur dafür da, die Leute ins Boxhorn zu jagen. Je seriöser der Regelaufsteller daherkommt, desto leichter ist der Betroffene geneigt zu glauben, das habe schon seine Richtigkeit.

Allerdings wird die Stadt München wohl meinen, ohne Verbotsschilder auskommen zu können, weil in der VO (die natürlich jeder kennen muss, und jeder wird die Karten dabei haben) die Lagepläne der FKK-Zonen ja mitgeteilt werden.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Bummler » Do 19. Feb 2015, 13:42

Liberté 53 hat geschrieben:..., sowie das Vorhaben in Brandenburg sind wohl auf größere Ablehnung gestoßen.


Nö, da wurde eine solche Befragung gar nicht durchgeführt. Leider waren bei den Verantwortlichen die Zweifler in der Überzahl. Aber auch nur deswegen, weil es da keine nackte Tradition gibt.

Leider.

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Beitrag von Aria » Do 19. Feb 2015, 16:41

Liberté 53 hat geschrieben:Allerdings wird die Stadt München wohl meinen, ohne Verbotsschilder auskommen zu können, weil in der VO (die natürlich jeder kennen muss, und jeder wird die Karten dabei haben) die Lagepläne der FKK-Zonen ja mitgeteilt werden.
München liegt zwar in Bayern, wo die CSU seit Jahrzehnten regiert, aber diese Stadt wird von SPD und den Grünen regiert, ebenfalls seit Jahrzehnten. Deshalb gibt es in der Stadt keine Schilder, die auf FKK hinweisen oder sie als verboten kennzeichnen würden.

PS: Letztes Jahr hat ein militanter FKK-ler das Aufstellen solcher Schilder bei der Stadt beantragt – weil er sich von Bekleideten gestört fühlte –, aber ich denke nicht, dass dem entsprochen worden ist, denn das würde der bisherigen liberalen Linie der Stadt widersprechen: Es gibt 5 Bereiche in München, wo man sich nackt ausziehen kann, aber eben nicht muss. Ich finde diese Regelung völlig okay: Leben und leben lassen.

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