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Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 09:55
von Bummler
nordnackt hat geschrieben:@Puistola:

Du willst oder kannst es nicht verstehen. Auf den Unterschied kommt es aber nicht an. Es hat keinen Zweck, Dir rechtliche Grundlagen zu vermitteln.


Also ich habe es auch noch nicht begriffen.
Es ist sogar so, dass je mehr ich mich mit juristischen Begriffen beschäftige, desto weniger verstehe ich.

Warum kann ich es eigentlich nicht verstehen? Fehlt mir gar ein juristisches Gen?

Die Sachlage scheint doch eigentlich ganz einfach. Nacktheit ist gesetztlich nicht geregelt.
Wird aber mittels Ordnungswidrigkeitenparagraf gelegentlich sanktioniert.
Eine Klärung ob Nacktheit rechtlich sanktioniert werden darf, wäre wünschenswert, da eine Minderheit Interesse an rechtlicher Klarheit hat.
Diese Klärung wurde nicht herbeigeführt, sondern aus unbekannten Gründen wurde die Klärung abgelehnt.

So. Und nun?

Nordnackt zu Puistola hat geschrieben:Wenn ich mir Deinen bisherigen Vortrag in diesem Unterforum noch einmal ansehe, kann ich mir die Öffentlichkeitsarbeit wahrscheinlich gut vorstellen - und auch, warum der Schuss vielleicht nach hinten losgegangen ist.


Dann solltest Du Dir einmal die Fernsehbeiträge mit Puistola ansehen.

Im übrigen ist die Geschichte der Freikörperkultur mit kantigen Persönlichkeiten reichlich gefüllt. Insofern negiert dein Vorwurf die positive Wirkung der poltrigen Charaktere der Pioniere unserer Bewegung.

Wie sagte doch Anna Seghers:

Es kam in den folgenden Jahren zu Konflikten zwischen bekleideten und unbekleideten Badegästen, bis die Gemeindeverwaltung Ahrenshoop im Mai 1954 das Nacktbaden verbot. Aus dieser Zeit stammt auch die später bekanntgewordene Anekdote, wonach der Kulturminister Johannes R. Becher eine nacktbadende Frau mit den Worten: „Schämen Sie sich nicht, Sie alte Sau?“ anschrie. Es handelte sich dabei um Anna Seghers, die er nicht erkannt hatte. Als Becher ihr wenige Wochen später den Nationalpreis erster Klasse mit den Worten „Meine liebe Anna“ überreichte, erwiderte Seghers für alle deutlich hörbar: „Für dich immer noch die alte Sau.‘“


Gruß
Bummler

Re: Strassburg, gewagte Argumentation

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 09:59
von riedfritz
Klaus59 hat geschrieben:Klingle ich an seiner Haustür und er hat zufällig gerade eine Latte, .........
Das ist schon eine gewagte Argumentation, denn der Wohnungsinhaber hat immer noch die Wahl, die Tür zu öffnen oder nicht. Wenn er sich dafür entscheidet, die Haustür trotz Erregung zu öffnen, geht das evtl. in Richtung einer absichtlichen "Erregung" öffentlichen Ärgernisses!


Viele Grüsse,

Fritz

Re: Strassburg, gewagte Argumentation

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 11:17
von Klaus_59
riedfritz hat geschrieben:
Klaus59 hat geschrieben:Klingle ich an seiner Haustür und er hat zufällig gerade eine Latte, .........
Das ist schon eine gewagte Argumentation, denn der Wohnungsinhaber hat immer noch die Wahl, die Tür zu öffnen oder nicht. Wenn er sich dafür entscheidet, die Haustür trotz Erregung zu öffnen, geht das evtl. in Richtung einer absichtlichen "Erregung" öffentlichen Ärgernisses!

Mir ist bewusst, dass es als grenzwertig angesehen angesehen werden kann und wahrscheinlich zumeist auch wird. Deshalb würde ich das auch nicht machen. Ich will ja keinen vorprogrammierten Ärger provozieren. Persönlich vertrete ich aber diese liberale Meinung.

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in dem Fall auch eine gewagte Aussage. Eine Erektion, also sexuelle Erregung, ist noch keine sexuelle Handlung, und nur diese darf nach §183a StGB bestraft werden. Auch 183 StGB fällt aus, wenn er es nicht tut, um sich noch zusätzlich zu erregen.
Die Gesetze sind an sich gut (die meisten jedenfalls). Sie müssen nur auch noch korrekt angewendet werden, und daran hapert es leider gar zu oft.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 11:32
von riedfritz
...........nach §183a StGB bestraft werden. Auch 183 StGB fällt aus..........
War mir eigentlich auch nur wegen der "Erregung" eingefallen! :D

Viele Grüsse,

Fritz

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 11:35
von riedfritz
Bummler hat geschrieben:Nacktheit ist gesetztlich nicht geregelt.
Braucht es ja nicht, da der Missbrauch der Nacktheit geregelt wurde!


Viele Grüsse,

Fritz

Re: Strassburg, gewagte Argumentation

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 11:36
von Klaus_59
Klaus_59 hat geschrieben:Die Gesetze sind an sich gut (die meisten jedenfalls). Sie müssen nur auch noch korrekt angewendet werden, und daran hapert es leider gar zu oft.

Ich möchte das relativieren, weil es so aussieht, als hielte ich die §§183(a) für gut. Das trifft nicht zu. Ich wäre aber schon zufrieden, wenn sie, so wie sie sind, korrekt angewendet würden. Tatsächlich ist meine Einstellung liberaler als dieses Gesetz.

Re: Strassburg, gewagte Argumentation

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 15:45
von Aria
Klaus_59 hat geschrieben:Ich möchte das relativieren, weil es so aussieht, als hielte ich die §§183(a) für gut. Das trifft nicht zu. Ich wäre aber schon zufrieden, wenn sie, so wie sie sind, korrekt angewendet würden. Tatsächlich ist meine Einstellung liberaler als dieses Gesetz.
Das Problem ist, dass Gesetze interpretierbar sind und auch werden. Konkret: Für Dich wird dieses Gesetz nicht korrekt angewandt, für die Mehrheit aber schon.

Solange die Mehrheit nicht anderer (oder Deiner) Meinung ist, solange wird das Gesetz so angewandt wie bisher. Das gilt für alle Gesetze und Urteile. Sie alle müssen im Licht der gerade herrschenden Meinung gesehen werden. Deine Meinung, Klaus, ist leider noch nicht herrschend, aber Du bist auf gutem Wege, sie zumindest zu gesellschaftsakzeptierten zu machen. Meine Unterstützung hast Du.

Wenn wir etwas aus der Diskussion gelernt haben, dann das, dass man – abgesehen von ein paar abschätzigen Bemerkungen in meine Richtung, auf die ich aber nicht einging -, auch vernünftig miteinander reden und zu einem Ergebnis kommen kann.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 18:40
von Liberté 53
Puistola hat geschrieben:Das Rauchverbot in Mietwohnungen ist wohl eine vertragliche Regelung?

Puistola


Nein, natürlich nicht. Der Mann wohnte und rauchte dort seit 40 Jahren. Mitmieter hat (haben) sich beschwert, der Vermieter wollte die Wohnung teurer vermieten und hat wegen des Qualms z.Z. noch Recht bekommen.

Nun bin ich selbst erst spät ein "Genussraucher" geworden (keine Zigaretten) und war bis dahin ein toleranter aber entschiedener Nichtraucher, der als Kind ganz, ganz viel passiv mitrauchen durfte. Auch Helmut Schmidt, um nur das bekannteste Beispiel mit seiner Loki zu nennen, haben viel aktiv und passiv gequalmt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Aktiv- und Passivrauchens sind ausgesprochen dünn, die EU hat sich eine Gefälligkeitsstudie machen lassen. Und auf diesem sandigen Untergrund wird das Rauchen dämonisiert, zumal es sich um Erkenntnisse handelt, welche nur das Rauchen als einzige Ursache für bestimmte Krankheiten (Lungenkrebs hpts.) festgestellt haben wollen. Wie jeder weiß, atmet der Mensch auch, wenn er nicht raucht, und da ist doch die Frage, was er da noch alles zusätzlich so zu sich nimmt (Dieselruß, chem. Düfte etc.). Auf Klebstoffen habe ich bisher keine Warnhinweisen gelesen, genauso wenig wie auf Holzschutzmitteln etc.etc..
Nein, lieber Puistola, mit Tabak und Alkohol hat sich die Politik wieder zwei Themen als Spielwiese ausgesucht, wo man immer noch einen draufsetzen kann, und das, obwohl die staatlichen Erträgnisse nicht ganz unbedeutend sind :o
Da hätte ich mir von einem Freigeist wie Dir mehr contra erwartet statt das reflexionslose Nachbeten offizieller politischer Statements.
Natürlich ist es auch für mich angenehmer, in rauchfreien Restaurants zu speisen; aber wen es nicht stört, warum darf der denn nicht mehr den Qualm mitschlucken? Mit mehr gegenseitiger Rücksicht liefe vieles besser und ohne Einmischung von außen.

Re: Strassburg, gewagte Argumentation

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 20:12
von Klaus_59
Aria hat geschrieben:Solange die Mehrheit nicht anderer (oder Deiner) Meinung ist, solange wird das Gesetz so angewandt wie bisher. Das gilt für alle Gesetze und Urteile. Sie alle müssen im Licht der gerade herrschenden Meinung gesehen werden.

Müssen sie das? Im konkreten Fall würde das zu einer Verurteilung wegen einer exhibitionistischen Handlung führen, auch, wenn es keine war. Ich frage noch einmal: Müssen Gesetze so ausgelegt werden, wie es der Mehrheitsmeinung entspricht? Ist das deine Meinung, oder ist es wieder nur eine Feststellung? Und wenn es eine Feststellung ist, woher kommt dein Wissen darüber?

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Mo 12. Jan 2015, 20:23
von Liberté 53
@Klaus
Nein, Gesetze wurden eigentlich nie nach Mehrheitsmeinung ausgelegt. Gerichte machen auch keine Umfragen. Gerade in schweren Kriminalfällen erlebt man oft, dass Volkes Stimme härtere Strafen für angemessen hält als das Gericht.
Aber was Aria vermutlich ausdrücken will: Die von Puistola so genannten und kritisierten Gummiparagraphen lassen natürlich (sonst wären es keine Gummi§§) einen "Ermessens"spielraum zu, und da Richter bekanntlich keine Maschinen sind, sondern wie das Volk, in dessen Namen sie Recht sprechen, denken und fühlen, kommt naturgemäß mehrheitlich auch die Mehrheitsmeinung raus (statistische Wahrscheinlichkeit).