nordnackt hat geschrieben:@Puistola:
Du willst oder kannst es nicht verstehen. Auf den Unterschied kommt es aber nicht an. Es hat keinen Zweck, Dir rechtliche Grundlagen zu vermitteln.
Also ich habe es auch noch nicht begriffen.
Es ist sogar so, dass je mehr ich mich mit juristischen Begriffen beschäftige, desto weniger verstehe ich.
Warum kann ich es eigentlich nicht verstehen? Fehlt mir gar ein juristisches Gen?
Die Sachlage scheint doch eigentlich ganz einfach. Nacktheit ist gesetztlich nicht geregelt.
Wird aber mittels Ordnungswidrigkeitenparagraf gelegentlich sanktioniert.
Eine Klärung ob Nacktheit rechtlich sanktioniert werden darf, wäre wünschenswert, da eine Minderheit Interesse an rechtlicher Klarheit hat.
Diese Klärung wurde nicht herbeigeführt, sondern aus unbekannten Gründen wurde die Klärung abgelehnt.
So. Und nun?
Nordnackt zu Puistola hat geschrieben:Wenn ich mir Deinen bisherigen Vortrag in diesem Unterforum noch einmal ansehe, kann ich mir die Öffentlichkeitsarbeit wahrscheinlich gut vorstellen - und auch, warum der Schuss vielleicht nach hinten losgegangen ist.
Dann solltest Du Dir einmal die Fernsehbeiträge mit Puistola ansehen.
Im übrigen ist die Geschichte der Freikörperkultur mit kantigen Persönlichkeiten reichlich gefüllt. Insofern negiert dein Vorwurf die positive Wirkung der poltrigen Charaktere der Pioniere unserer Bewegung.
Wie sagte doch Anna Seghers:
Es kam in den folgenden Jahren zu Konflikten zwischen bekleideten und unbekleideten Badegästen, bis die Gemeindeverwaltung Ahrenshoop im Mai 1954 das Nacktbaden verbot. Aus dieser Zeit stammt auch die später bekanntgewordene Anekdote, wonach der Kulturminister Johannes R. Becher eine nacktbadende Frau mit den Worten: „Schämen Sie sich nicht, Sie alte Sau?“ anschrie. Es handelte sich dabei um Anna Seghers, die er nicht erkannt hatte. Als Becher ihr wenige Wochen später den Nationalpreis erster Klasse mit den Worten „Meine liebe Anna“ überreichte, erwiderte Seghers für alle deutlich hörbar: „Für dich immer noch die alte Sau.‘“
Gruß
Bummler