Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 19:51

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Strassburg

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
Benutzeravatar
 
Beiträge: 948
Registriert: 16.10.2007
Wohnort: Kanton AR
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » Sa 10. Jan 2015, 13:49

Ein paar Antworten:

Klaus_59 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Ganz konkret: Was soll ein Mann machen, der z.B. in der Fußgängerzone sexuelle Gefühle bekommt und diese mangels Kleidung nicht verbergen kann?
Nichts soll er machen, jedenfalls nichts, was er sowieso gerade machen wollte.

Aria hat geschrieben:Wenn ich richtig informiert bin, wird das als Exhibitionismus angesehen. Mindestens.


Zunächst wäre das eine Sache der sozialen Kontrolle:
Jedermann glaubt zu wissen, dass man "sowas" nicht mache.
Daher geschieht es auch nicht oder extrem selten.
Würde es dennoch geschehen, wäre es immer noch eine Frage
der sozialen Kontrolle, denn Exhibitionismus ist ein Antragsdelikt.
Os es dann Exhibitionismus sei, wäre erst anhand der Anzeige
und gegebenenfalls an in der Beweisaufnahme festgehaltenen
Tatmerkmale zu entscheiden.
Weil wir hier in einem "FKK"-Forum sind, brauchen diese nicht
weiter erörtert zu werden. Kann jeder, für den das relevant wäre
im StGB und den entsprechenden Kommentaren nachlesen.

"Sicher" ist lediglich:
Der hypothetische Mann war nackt und hatte eine Erektion.
Vom Motiv wissen wir nichts.

Ein Fall für OWiG §118?
Wo sind die Tatmerkmale, die diese Zuweisung ermöglichen?
Was "Grob unanständig" sei und die drei anderen Bedingungen
ist nirgends bestimmt. Das "gesunde Volksempfinden" hat
hoffentlich ausgedient. Zumindest im Gesetz seit 1946.

Zett hat geschrieben:Man darf sich täglich auch hundert mal belästigt »fühlen«, für den OwiG 118 gilt aber nur ein »berechtigtes Belästigtfühlen«. Ist doch ganz einfach, oder?

Eben, wann bist Du "berechtigt", dich berechtigt zu fühlen? Wo steht das?
Im Katechismus, in der Scharia?

Liberté hat geschrieben:Aber ich habe noch mehr in Petto: Wie wäre es mit dem aktuellen bestimmten Strafrechtsbegriff "Terror", mit "Geldwäsche" (wenn ich mir so durchlese, welche harmlosen Menschen heutzutage vor dem Strafrichter landen, weil sie auf dubiose Geschäftsangebote aus dem Internet hereingefallen sind) und, um nur ein "altes" Beispiel aus dem StGB zu nehmen: "die niedrigen Beweggründe", die aus einem Totschlag einen Mord machen

Noch so'n Ding: Wenn es um OWiG §118 geht, geht es weder um Terror, Geldwäsche oder Mord und Totschlag, sondern um eine unbestimmte Ordnungswidrigkeit. Für den Richter besteht das Analogieverbot, er darf also nicht aus anderen Tatbeständen oder Regelungen rüberziehen, was ihm hilfreich wäre.
Er muss bei den eingeklagten §§ bleiben.

Die Rechtspraxis mag anders aussehen. Dann ist das nicht einfach so, sondern dann ist das ein Missstand, der bekämpft werden muss.

Puistola

 
Beiträge: 3260
Registriert: 17.03.2008
Wohnort: Oberpfalz

Re: Strassburg

Beitrag von riedfritz » Sa 10. Jan 2015, 14:53

Dafür gibt es ja auch die Rechtsanwälte, die "falsche Rückschlüsse" usw. aufzudecken haben.

Viele Grüsse,

Fritz

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1050
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 52

Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Sa 10. Jan 2015, 15:04

Nenne zwei weitere Tatbestände, auf die OWiG §118 angewendet
werden könnte!


Du hälst Stöckchen, ich soll springen? Nein, das muss ich nicht. Du verkennst Deine Position und siehst weiterhin nicht, dass Du mit Deiner rechtlichen Argumentation leider keine Anerkennung in der einhelligen juristischen Praxis und der überwiegenden Meinung in der Literatur erfährst. Sollte es anders sein und ich mich irren, müsstest Du mir jetzt bitte die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von § 118 OWiG mit Fundstelle benennen.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1050
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 52

Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Sa 10. Jan 2015, 15:36

Die Rechtspraxis mag anders aussehen. Dann ist das nicht einfach so, sondern dann ist das ein Missstand, der bekämpft werden muss.


Auch hierzu vertrete ich eine andere Ansicht, die hoffentlich mehrheitsfähig ist.

Das geltende Recht halte ich ja bekanntlich für richtig. Ich sehe also auch keinen Grund dazu, etwas zu bekämpfen. Was zu ändern wäre, ist meines Erachtens aber die allgemeine gesellschaftliche Einstellung zur Nacktheit. Ändert sich hier nämlich das Bild, so müssen unbestimmte Rechtsbegriffe im Sinne sich wandelnder Lebensverhältnisse anders als bisher ausgelegt werden. Ich bin mir sicher, dass die Justiz diesen Schritt mitgehen würde und wird.

Ich halte also für erforderlich, dass wir vermehrt und vor allem positiver in der Öffentlichkeit auftreten. Nacktheit in der Öffentlichkeit muss ein anderes Verständnis erfahren. Der Weg hierzu wäre gemeinsam zu erarbeiten. Mehr Außenwerbung, mehr Abbau von Ängsten und Vorurteilen. Kontraproduktiv sind dagegen spinnerte Handlungen aus übertriebener und maßloser Rechthaberei, beispielsweise etwa Nacktjoggen um jeden Preis in Wohngebieten oder als Körperkunst. Ohnehin wird bloße und harmlose Nacktheit nämlich vom nicht differenzierenden Betrachter mit sexuellen Handlungen wie Exhibitionismus in einen Topf geworfen.

Der Weg dorthin dürfte indes lang und beschwerlich sein. Es gelingt ja nicht einmal hier, unter gleichgerichtet Interessierten, Übereinstimmungen und eine positive Außendarstellung zu erarbeiten. Wie bekannt, werden zahlreiche neue Teilnehmer des Forums gleich wieder verschreckt, junge Leute finden sich kaum (bzw. eher in einem mitbewerbendem Forum) und auch die intensiv vertretene Auffassung, man müsse immer und überall nackt sein dürfen, überfordert die Gesellschaft. Man sollte langsam, aber doch bestimmt anfangen, z.B. durch vermehrtes und selbstbewusstes Nacktwandern. In manchen Regionen gibt es das bereits, in anderen weniger oder gar nicht.

Für Flensburg überlege ich etwa, ob ich nun Zettel am FKK-Strand aufhänge o.ä. Auf meine Anzeigen in Stadtmagazinen im letzten Jahr hat leider niemand reagiert. Ich werde es weiter versuchen. Immerhin hat die Mundpropaganda schon ein wenig gefruchtet.

 

Re: Strassburg

Beitrag von BeateZ » Sa 10. Jan 2015, 16:13

Klaus_59 hat geschrieben:Jetzt noch einmal: KEINE UNTERSTELLUNGEN MEHR, sonst lasse ich dich hier raus kicken.
Oh, Du hast hier Angestellte?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5133
Registriert: 24.01.2012
Wohnort: München
Geschlecht: Weiblich ♀

Re: Strassburg

Beitrag von Aria » Sa 10. Jan 2015, 18:47

Puistola hat geschrieben:"Sicher" ist lediglich:
Der hypothetische Mann war nackt und hatte eine Erektion.
Vom Motiv wissen wir nichts.

Ein Fall für OWiG §118?
Wo sind die Tatmerkmale, die diese Zuweisung ermöglichen?
Was "Grob unanständig" sei und die drei anderen Bedingungen
ist nirgends bestimmt.
Lasse mich das so beantworten:

Nach § 118 OWiG wurden u.a. schon folgende Handlungen bestraft – Zitat nach Wikipedia:

Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses,[6]
Defäkieren auf der Straße
Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren mit dem Auto durch eine Pfütze,[7]
Beschmierung von Häuserwänden (Graffiti),[8]
Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist,[9]
Unzüchtiges Betasten eines anderen,[10]
Hilferufe (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt,[11]
Unwahre Presseveröffentlichungen, die zu einer Beunruhigung der Öffentlichkeit führen können.[12]
Scherzhafter, aber unwahrer Hinweis bei einer Flughafenkontrolle auf eine vermeintliche Bombe im Gepäck.[13]
Störung eines offiziellen Gelöbnisses der Bundeswehr [14]


All das, ohne dass diese Taten explizit im Gesetz erwähnt wurden.

Und was den nackten Mann angeht, siehe die folgende Antwort an Klaus.


Klaus_59 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Du meinst also: Er soll mit seinem wippenden Schwanz weiter durch die Fußgängerzone spazieren.

Wenn ich richtig informiert bin, wird das als Exhibitionismus angesehen. Mindestens.
Lass es doch angesehen werden als was auch immer. Maßgeblich ist, ob es auch zutrifft. Es dürfte schwer fallen, dies zu beweisen, falls es tatsächlich stimmte.
Maßgeblich ist auch Folgendes – Zitat aus Wikipedia:

Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Dazu muss die Handlung eine Person nicht unerheblich in ihrem Empfinden beeinträchtigen, z. B. indem sie Gefühle von Ekel, Schock oder Schrecken verursacht oder das Schamgefühl verletzt.[5] Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist.[5]


Mit anderen Worten: Wo kein Kläger - d.h. keiner, der sich belästigt fühlt -, da auch kein Richter. Aber Tatsache ist: Nahezu jede Frau, die unvorbereitet auf einen nackten Mann mit Erektion auf sich zukommen sieht, fühlt sich bedroht und keinesfalls geschmeichelt.

Es ist nun mal so, dass ein erigiertes Penis sexuelle Erregung signalisiert. Ist eine sexuelle Erregung, wie bei Frauen, nicht zu sehen, geschieht nichts, selbst wenn dies der Wahrheit entspricht. Bei Männern ist das anders: Sie können sie nicht verbergen, es sei denn, sie bedecken sich. Deswegen wird das Nichtbedecken auch geahndet – zu Gründen siehe oben.

Jedenfalls: In ein Gesetz zu schreiben, niemand müsse sich durch eine offen zur Schau getragene Erektion bedroht fühlen, wäre das Ignorieren von bestehenden Ängsten, die in unseren Genen verankert sind, und die deswegen nicht per Federstrich abgeschafft werden können. Für Frauen bedeutete die unvorhergesehene Begegnung mit einem sexuell erregten Mann immer nur eines: Vergewaltigung.

Ist das nun deutlich genug?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 105
Registriert: 24.12.2014
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 61

Re: Strassburg

Beitrag von Nicksan » Sa 10. Jan 2015, 19:01

Aria hat geschrieben: Für Frauen bedeutete die unvorhergesehene Begegnung mit einem sexuell erregten Mann immer nur eines: Vergewaltigung.
Du meinst sicher "die unvorhergesehene Begegnung mit einem SICHTBAR erregten Mann". Wenn das stimmt, was Du behauptetst, dann muss das Leben ja furchtbar sein für Frauen, weil sie sich ständig von verdeckt erregten Männern und potentiellen Vergewaltigern umgeben wähnen.
Sehen wir's mal andersrum: Nimmt die Erregung der Männer dadurch ab, dass sie sich bedecken? Wohl kaum. Wäre es daher nicht ganz im Gegenteil vorteilhaft für Frauen, wenn sie - in einer "nackten Gesellschaft" - direkt erkennen könnten, welcher Mann erregt ist? :D

Benutzeravatar
 
Beiträge: 948
Registriert: 16.10.2007
Wohnort: Kanton AR
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » Sa 10. Jan 2015, 19:34

Aria hat geschrieben:
Nach § 118 OWiG wurden u.a. schon folgende Handlungen bestraft – Zitat nach Wikipedia:

Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses,[6]
Defäkieren auf der Straße
Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren mit dem Auto durch eine Pfütze,[7]
Beschmierung von Häuserwänden (Graffiti),[8]
Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist,[9]
Unzüchtiges Betasten eines anderen,[10]
Hilferufe (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt,[11]
Unwahre Presseveröffentlichungen, die zu einer Beunruhigung der Öffentlichkeit führen können.[12]
Scherzhafter, aber unwahrer Hinweis bei einer Flughafenkontrolle auf eine vermeintliche Bombe im Gepäck.[13]
Störung eines offiziellen Gelöbnisses der Bundeswehr [14]


All das, ohne dass diese Taten explizit im Gesetz erwähnt wurden.


Ich kenne die Kasuistik des Gummiparagraphen.
Mit meiner Frage danach wollte ich die Absurdität des §118 vor Augen führen.
Vergeblich, wie mir scheint.

Für Frauen bedeutete die unvorhergesehene Begegnung mit einem sexuell erregten Mann immer nur eines: Vergewaltigung.

Ist das nun deutlich genug?


Klar, allein in der Fussgängerzone nachts um drei - aber nachmittags um drei im dichten Publikumsstrom? Der Mann würde wohl rasch von der Strasse gedrängt.
Reicht das nicht?

Puistola

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1050
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 52

Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Sa 10. Jan 2015, 19:58

Ich kenne die Kasuistik des Gummiparagraphen.
Mit meiner Frage danach wollte ich die Absurdität des §118 vor Augen führen.
Vergeblich, wie mir scheint.


Diese Liste lässt sich ohne Weiteres verlängern, etwa um aggressives Betteln. Noch schöner finde ich das grundsätzliche Verbot des Hissens der Reichskriegsflagge, das nach § 118 OWiG geahndet werden kann. Oder möchtest Du das etwa legalisieren?

Gut, dass es einen solchen Aufgangtatbestand gibt. Sonst müsste jede neue Schweinerei, die jetzt doch mit § 118 OWiG aufgefangen werden kann, ersteinmal hingenommen werden. Auf das Rückwirkungsverbot habe ich ja bereits hingewiesen. Der z.B. staatsfeindliche Mitbürger wäre also immer einen Schritt voraus, der Gesetzgeber müsste sich fortlaufend um neue Einzelfallregelungen kümmern, so ganz ohne unbestimmte Rechtsbegriffe. Dadurch kämen andere Aufgaben zu kurz, der Paragraphendschungel wäre noch dicker. Und das würde ein Geld kosten...

Das findest Du absurd?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1050
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 52

Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Sa 10. Jan 2015, 20:18

Einige argumentieren hier sinngemäß wie folgt:

Nacktheit ist natürlich und beeinträchtigt andere nicht.
Grenzen müssen nicht definiert werden.
Der Staat hat also nichts zu verbieten.
Damit ist Nacktheit in der Öffentlichkeit zu gestatten.

Ich möchte diese Denkweise einmal konsequent weiterführen:

Einvernehmliche Sexualität ist natürlich und beeinträchtigt andere nicht.
Also ist z.B. einvernehmlicher Sex in der Öffentlichkeit zu gestatten.

Mohn ist eine natürliche Pflanze und beeinträchtigt andere auch nicht.
Also ist z.B. der Konsum von Heroin in der Öffentlichkeit zu gestatten.

Die Notwendigkeit des Defäktierens ist auch natürlich und beeinträchtigt andere nicht; es trifft ja sogar ausnahmslos alle.
Also ist z.B. das Koten in der Öffentlichkeit zu gestatten.

Auch diese Liste ließe sich weiter fortführen, zumal ja Grenzen nicht definiert werden sollen. In einer solchen Welt möchte ich nicht leben müssen. Ich möchte meine Nacktheit gerne ausleben. Aber so, dass ich die berechtigten und anerkennenswerten Interessen anderer Mitbürger anerkenne und respektiere. Denn ich lebe nicht allein auf dieser Welt. Außerdem möchte ich von anderen ebenso behandelt werden, wenn ich etwas berechtigt nicht mag.

Ich verweise auf den kategorischen Imperativ bzw.- in der subjektiven Komponente abweichend - die goldene Regel.

Der Mann würde wohl rasch von der Strasse gedrängt.
Reicht das nicht?


Nein. Wir brauchen keine Selbstjustiz des gemeinen und nicht definierten Volkszorns. Das hat schon einmal nicht funktioniert.

VorherigeNächste

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste