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Strassburg

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Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » Fr 2. Jan 2015, 13:50

Nordnackt hat geschrieben:Richter sind für viele offenbar Monster - weil sie Ehen scheiden, Eintragungen im Handelsregister veranlassen, Nachlässe verwalten, Insolvenzverwalter bestellen, Verkehrsunfälle abwickeln und hilflose Personen den Kliniken zuführen?


Ich nehme mal an, dass diese "Monster"-Richter all diese Sachverhalte aufgrund von klaren
und somit bestimmten Gesetzen entscheiden. Dies gilt auch für das Strafrecht und das
Nebenstrafrecht, in D Ordnungswidrigkeitsrecht benannt (Darüber ob eine 'Ahndung'
Strafcharakter habe, streiten sich die Juristen, seit es das OWiG gibt).
Selbst hatte ich schon einige Male Polizeikontakte in verschiedenen Ländern.
Ein kurzes Gespräch, Flagge streichen bzw. Höschen anziehen zur Deeskalation, und gut ist.
Nur einmal, kurz nachdem Petrullos Urteil rechtsgültig wurde, hab ich ein Bussgeld ohne Murren
bezahlt. Heute, nachdem Bundesrichter Mathis nicht mehr seine rächerische Haltung
praktizieren darf, würde ich (wohl nicht Petrullo) wieder von vorn anfangen.
Vor der Enzelrichterin hatte ich Petrullos Fall erfolgreich vertreten. Freispuch.
Über den damaligen Zustandes des Obergerichts AR muss ich mich nicht mehr auslassen,
das wurde nachhaltig korrigiert!
Und im Bundesgericht werden nach Mathys' Abgang die Karten neu gemischt. Der Fall
wurde damals den politischen Bruchlinien entlang 3:2 gegen Petrullo entschieden.

Ich vertraue nach wie vor dem Recht, den Gerichten, aber nicht allen Richtern.

Wenn es (freisprechende oder verurteilende) Entscheidungen in größerer Zahl gäbe,
wäre damit kaum etwas gewonnen oder verloren.
Jeder einzelne Fall ist und bleibt nämlich anders (z.B. Auswahl der Strecke, Zeitpunkt).

Richtig. Und trotzdem berufen sich Richter faul auf Kommentare, ohne diese in ihrer Gesamtheit
zu lesen und verstehen. Bohner führt brav, wie alle Kommentare zum OWiG §118 die Kasuistik auf,
auch Peter Niehenkes abstrusen Fall. Läsen diese Richter aber, was Bohnert zur Bestimmtheit
eines Gesetzes schrieb und anhand von OWiG §118 eindrücklich demonstrierte, würden sie
wohl zu anderen Urteilen kommen. Wenn Anwälte oder Betroffene nicht auf die Unbestimmtheit
von OWiG §118 hinweisen in ihren Plädoyers wird das weiterhin so gehen.
Selber schuld, möchte man meinen.

Aber Sigi hat sich ja mittlerweile mehr dem Vermummen als dem Entpuppen zugewendet ... :o

Puistola

drecht chrecht

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Re: Strassburg

Beitrag von Aria » Fr 2. Jan 2015, 14:15

Es ist unmöglich, jede Ordnungswidrigkeit, die vorkommen kann, im Gesetz zu benennen oder die Sachverhalte zu beschreiben. Genau deswegen gibt es die sogenannten Gummiparagraphen, die von Gerichten mit Leben ausgefüllt werden müssen – natürlich unter Berücksichtigung des gerade herrschenden Zeitgeistes. Den Paragraphen § 118 gibt es schon ewig, und ewig schon wird er auf verschiedene Art interpretiert und angewandt. Das wird auch so bleiben, weil es unmöglich ist, das Leben beschreibend in Gesetze zu gießen: Gesetze sind lediglich Wegweiser, mit denen wir versuchen, das Leben halbwegs in geordnete Bahnen zu lenken.

Wo noch Ordnung ist bzw. wo bereits die Unordnung beginnt, darüber gehen die Ansichten weit auseinander. Mal gewinnen Ordnungsfanatiker und bestimmen die Auslegung der Gesetze, mal die Permissivisten. In letzter Zeit treten verstärkt Ordnungsfanatiker in Erscheinung (Pegida), die die Reste der aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammenden permissiven Gesellschaft abschaffen wollen: Sie sehen nicht, dass sie das gleiche wollen, wie die, die sie angeblich bekämpfen wollen – auch Islamisten ist eine permissive Gesellschaft ein Gräuel.

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Zeitgeist als Rechtsquelle !?

Beitrag von Puistola » Fr 2. Jan 2015, 15:32

Draussen regnet es in Strömen in den schönen neuen Schnee. Ich hab
mich und die Langlaufski ins trockene gebracht und lese nun DIES!:

Aria hat geschrieben:Genau deswegen gibt es die sogenannten Gummiparagraphen,
die von Gerichten mit Leben ausgefüllt werden müssen – natürlich unter
Berücksichtigung des gerade herrschenden Zeitgeistes.


Aria, ich bin absolut schockiert, von Dir derartiges zu lesen.
Mit 'Zeitgeist' relativierst Du die IS-Raubzüge, das "gesunde Volksempfinden",
das mit sehr gutem Grund 1946 wieder aus dem StGB entfernt worden ist.
'Zeitgeist' war und ist keine legitime Rechtsquelle!

Angewendet auf den Sachverhalt der Nacktheit:
Würde durch Nacktheit Schaden angerichtet, würde der Gesetzgeber dies mit
Leichtigkeit in das Strafgesetz schreiben können. Tut er aber in Deutschland
seit 1871 nicht, in der Schweiz seit 1942, also je seit dem Bestehen nationaler
Strafgesetze, obwohl jedem Parlamentarier klar ist, dass die Nacktheit an sich
ein durchaus plausibler Zustand eines Menschen sein kann.

Verhalten jedoch, das mit Nackheit verbunden sein kann, steht drin.
Da ist aber nicht die Nacktheit an sich Tatbestand, sondern Exhibitionismus,
Erregen öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlung, Vergewaltigung etc.
Auch Bankraub könnte nackt erfolgen und würde dennoch nicht nach OWiG §118
abgeurteilt werden.

Hierzulande kommt man in den meisten Kantonen sehr gut aus ohne einen
Anstandsartikel. Bern hat diesen abgeschafft seit Peter Niehenkes
Verurteilung wegen "Erregen öffentlichen Skandals". Auch Appenzell IRh.
hatte den Anstandsartikel abgeschafft, da er nach einhelliger Meinung von
Juristen, Regierung, Grossem Rat und Volk im Gesetz nichts zu suchen habe.
Kleingeister haben ihn dann nach wenigen Meldungen über Gespenster, bzw.
meinem Briefchen an den Staatsanwalt, er dürfe Petullo nicht büssen,
wieder eingeführt in verschärfter Form.

Dort ist jetzt "unanständiges" Verhalten zu ahnden, im Gegensatz zu
Appenzell AR, wo Petrullo des "grob unanständigen" Verhaltens schuldig
gesprochen wurde.

Ja was kann denn mit diesem "groben" Unterschied noch alles geahntes werden?
Sonntags Wäsche aufhängen, falsche Hautfarbe, zu kurzer Rocksaum,
tragen eines Feigenblattes zur Bedeckung des 'Intimbereichs'?

Immerhin hab ich das vom Staatsanwalt IRh schriftlich, dass Letzteres der
höchstrichterlichen Rechtssprechung Genüge leiste, aber ist das wirklich
'anständiger' als ganz nackt zu sein?
Der Umgang mit Gummi-§§ ist derart willkürlich, dass sie nicht Teil des
Rechtes einer liberal verfassten Gesellschaft sein können und dürfen.
Sie sind inhaltslos und dementsprechend von Gerichten auch so zu werten.
(Ein Autofahrer wird nicht gebüsst, weil er "viel zu schnell" gefahren sei,
sondern weil der bewiesenermassen 10km/h zu schnell gewesen sei.)

Alles Andere weist in Richtung wüster Vergangenheit, Stacheldrahtregime,
Sittenräte oder IS. §118 ist ein kleiner Schritt nur, aber immerhin Teil einer
Verluderung der Rechtsbegriffe, die seit ihrer Prägung in römischen Zeiten
konstant gegen Erosion verteidigt werden müssen.

Puistola

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Re: Zeitgeist als Rechtsquelle !?

Beitrag von Aria » Fr 2. Jan 2015, 16:46

Puistola hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Genau deswegen gibt es die sogenannten Gummiparagraphen, die von Gerichten mit Leben ausgefüllt werden müssen – natürlich unter Berücksichtigung des gerade herrschenden Zeitgeistes.
Aria, ich bin absolut schockiert, von Dir derartiges zu lesen.
Wenn Du davon schockiert bist, dann bist Du vor realem Leben schockiert.


Puistola hat geschrieben:Mit 'Zeitgeist' relativierst Du die IS-Raubzüge, das "gesunde Volksempfinden", das mit sehr gutem Grund 1946 wieder aus dem StGB entfernt worden ist.
Du übertreibst, Puistola, denn ich relativiere mit der Anerkennung der Realität nichts: Ich stelle nur status quo fest. Und was die IS-Raubzüge betrifft, wende Dich bitte vertrauensvoll an Tim, denn er hat mal gesagt, es gäbe keine Religionskriege, sondern nur welche, bei denen es um Land und Macht gehe.


Puistola hat geschrieben:'Zeitgeist' war und ist keine legitime Rechtsquelle!
Natürlich ist Zeitgeist keine legitime Rechtsquelle. Aber dass er vorhanden ist und Macht ausübt, wirst auch Du nicht bezweifeln, wenn Du mal nachdenkst, warum Frauenwahlrecht in der Schweiz erst 1971 durchgesetzt werden konnte – nach Jemen, aber immerhin noch vor Bangladesch. :D

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Re: Strassburg

Beitrag von kristofnrw » Fr 2. Jan 2015, 17:30

Puistola, wie erklärst Du Dir denn, dass auch heute noch zwei Richter bei gleichem Gesetz zu zwei verschiedenen Urteilen kommen können, etwa bei einer Berufung? Das Gesetz in allen Ehren, aber schon Kafka wies weise darauf hin, dass Recht nicht vom Gesetz gesprochen wird, sondern von Menschen, die sich hinter den institutionellen Fassaden verbergen und das Gesetz mehr oder weniger genau anwenden. Natürlich darf man in einem Staat wie Deutschland, in dem zum Glück VERGLEICHSWEISE wenig Korruption herrscht, davon ausgehen, dass Richter nach bestem Wissen und Gewissen ihre Urteile fällen, aber sie sind keine Maschinen oder Götter, sondern fehlbare Menschen, die sich auch bei bestem Willen und bei aller fachlicher Kompetenz nicht der Beeinflussung durch manchen übermächtigen Zeitgeist entziehen können. Wir sind uns alle darin einig, denke ich, dass wir aus den genannten Gründen stets wachsam bleiben müssen und nie auf die Unfehlbarkeit von Menschen vertrauen können. Du erweckst in Deinen Ausführungen den Anschein, man könne das heute in unserem Rechtsstaat getrost.

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Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » Fr 2. Jan 2015, 18:15

kristofnrw hat geschrieben:Puistola, wie erklärst Du Dir denn, dass auch heute noch zwei Richter bei gleichem Gesetz zu zwei verschiedenen Urteilen kommen können, etwa bei einer Berufung?

In Casu kam das, weil die parteibedingt dumpf-rechts-denkenden Richter den Gummiparagraphen
mit einer Anzahl weiterer Rechtsverbiegungen instrumentalisierten, um ihrer persönlichen Ansicht
von "Anstand" zum Durchbruch zu verhelfen.
Ich hatte erwähnt, dass das Bundesgericht Petrullos Fall im Verhältnis 3:2 verschieden beurteilten.
Bei einer klaren Bussgeldandrohung für "Nacktes Aufhalten in der Öffentlichkeit" (AI) wäre eine
solche Spaltung des Gerichtes ebenso unwahrscheinlich, wie wenn das kantonale Nebenstrafrecht
keinen "Anstands"-Artikel enthält (SG). Beides können wir anhand konkreter Fälle belegen, die
folgerichtig nie einem Richter vorgelegt werden mussten.
Es ist alo möglich, Gesetze so zu schreiben, dass zur Nacktheit explizite Aussagen gemacht
werden, oder eben nicht. Ein Gummiparagraf ist unnötig und der Rechtskultur abträglich.

Aria hat geschrieben: ...Gummiparagraphen, die von Gerichten mit Leben ausgefüllt werden müssen.

Wenn Du davon schockiert bist, dann bist Du vor realem Leben schockiert.


Schockiert haben mich nicht die Gummiparagrafen an sich, sondern dein Glaube,
die Richter müssen diese mit Leben ausfüllen. Nein, das dürfen sie nicht, weil mit
einem Gummiparagrafen der Gesetzgeber nicht gesagt hat, was gemeint sei.
Es steht ja nicht in Absatz 2 eines solchen Gummiparagrafen, dass dem Richter freie Hand
gegeben sei, nach seinem Gusto, unter Berücksichtigung von 'Zeitgeist' oder 'Gesundem
Volksempfinden' Tatbestände zu bröseln. Diese beiden Begriffe sind übrigens synonym!

Dass das reale Leben manchmal nicht meinen Idealen entspricht, weiss ich schon.
Dass aber jemand, der öfter mal denkt, das 'Gesunde Volksempfinden' zum Gesetz
macht, schockiert mich nicht nur, sondern erregt bei näherer Betrachtung auch EKEL.

Puistola

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Re: Strassburg

Beitrag von Aria » Fr 2. Jan 2015, 18:54

kristofnrw hat geschrieben:Puistola, wie erklärst Du Dir denn, dass auch heute noch zwei Richter bei gleichem Gesetz zu zwei verschiedenen Urteilen kommen können, etwa bei einer Berufung?
Du, kristofnrw, hast hier den Finger in die Wunde gelegt: Die Tatsache, dass wir hierzulande - vom Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof bis zum Bundesverfassungsgericht – 5 Gerichtsinstanzen haben, die auch bei eindeutiger Gesetzeslage unterschiedlich urteilen können, beweist doch, dass auch eine eindeutige Definition von Ordnungswidrigkeiten uns nicht weiter helfen würde.

Aber darauf geht Puistola gar nicht ein. Leider.

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Re: Zeitgeist als Rechtsquelle !?

Beitrag von Klaus_59 » Fr 2. Jan 2015, 20:14

Puistola hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Genau deswegen gibt es die sogenannten Gummiparagraphen,
die von Gerichten mit Leben ausgefüllt werden müssen – natürlich unter
Berücksichtigung des gerade herrschenden Zeitgeistes.


Aria, ich bin absolut schockiert, von Dir derartiges zu lesen.
Mit 'Zeitgeist' relativierst Du die IS-Raubzüge, das "gesunde Volksempfinden",
das mit sehr gutem Grund 1946 wieder aus dem StGB entfernt worden ist.
'Zeitgeist' war und ist keine legitime Rechtsquelle!

Angewendet auf den Sachverhalt der Nacktheit:
Würde durch Nacktheit Schaden angerichtet, würde der Gesetzgeber dies mit
Leichtigkeit in das Strafgesetz schreiben können. Tut er aber in Deutschland
seit 1871 nicht, in der Schweiz seit 1942, also je seit dem Bestehen nationaler
Strafgesetze, obwohl jedem Parlamentarier klar ist, dass die Nacktheit an sich
ein durchaus plausibler Zustand eines Menschen sein kann.

Verhalten jedoch, das mit Nackheit verbunden sein kann, steht drin.
Da ist aber nicht die Nacktheit an sich Tatbestand, sondern Exhibitionismus,
Erregen öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlung, Vergewaltigung etc.
Auch Bankraub könnte nackt erfolgen und würde dennoch nicht nach OWiG §118
abgeurteilt werden.

Hierzulande kommt man in den meisten Kantonen sehr gut aus ohne einen
Anstandsartikel. Bern hat diesen abgeschafft seit Peter Niehenkes
Verurteilung wegen "Erregen öffentlichen Skandals". Auch Appenzell IRh.
hatte den Anstandsartikel abgeschafft, da er nach einhelliger Meinung von
Juristen, Regierung, Grossem Rat und Volk im Gesetz nichts zu suchen habe.
Kleingeister haben ihn dann nach wenigen Meldungen über Gespenster, bzw.
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Immerhin hab ich das vom Staatsanwalt IRh schriftlich, dass Letzteres der
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'anständiger' als ganz nackt zu sein?
Der Umgang mit Gummi-§§ ist derart willkürlich, dass sie nicht Teil des
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Sie sind inhaltslos und dementsprechend von Gerichten auch so zu werten.
(Ein Autofahrer wird nicht gebüsst, weil er "viel zu schnell" gefahren sei,
sondern weil der bewiesenermassen 10km/h zu schnell gewesen sei.)

Alles Andere weist in Richtung wüster Vergangenheit, Stacheldrahtregime,
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Das unterschreibe ich vollumfänglich.

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Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Fr 2. Jan 2015, 20:15

In Casu kam das, weil die parteibedingt dumpf-rechts-denkenden Richter den Gummiparagraphen
mit einer Anzahl weiterer Rechtsverbiegungen instrumentalisierten, um ihrer persönlichen Ansicht
von "Anstand" zum Durchbruch zu verhelfen.


Sprichst Du nur für einen bestimmten Fall? Für die rechtsprechende Zunft insgesamt? Oder für die Richter welchen Landes - Schweiz, Deutschland oder einer anderen (evtl. Bananen-) Nation? Allein in meinem kleinen Bundesland gibt es 518 Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hinzu kommen noch die Richter der Fachgerichte, etwa Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte. Wir könnten noch die Schöffen hinzunehmen. Sind die alle dumpf-rechts-denkend? Und wie kommt das, entscheidet doch in der Regel jeweils der nach (wechselndem) Proporz besetzte Richterwahlausschuss der Landtage über die Ernennung eines Richters auf Lebenszeit? Die Schöffen werden von den Gemeinden vorgeschlagen. Sind die denn alle schon rechtspopulistisch überrannt?

Dass aber jemand, der öfter mal denkt, das 'Gesunde Volksempfinden' zum Gesetz
macht, schockiert mich nicht nur, sondern erregt bei näherer Betrachtung auch EKEL.


Und warum brüllst Du so? Ist es - wie ich vermute - blinder Hass, der Dir den Blick auf sachliche Argumente versperrt? Ich rate zu mehr Zurückhaltung bei eigener emotionaler Betroffenheit. Es gilt stets die alte Faustregel, hier sinngemäß:

Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten.

Es steht jedem frei, sich eine abweichende Meinung zu unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Ausfüllung mit Lebenssachverhalten und zu "Gummiparagraphen" zu bilden, auch einer (Minder-) Ansicht in der Kommentarliteratur zum OWiG. Es steht aber auch jedem Rechtsanwender (und Leser dieses Forums) frei, sich mit allen vertretenen Ansichten sachlich auseinanderzusetzen und sich sodann für einen vertretbaren Weg zu entscheiden. Wer (unter anderem) diesen Thread liest, dabei auch die unterschiedliche Diktion betrachtet und rationalen Argumenten zugänglich ist, der weiß, mit welcher Rechtsansicht er vor Gericht auf der sicheren Seite ist.

Wobei natürlich immer - mit oder ohne Gummiparagraphen - gilt, und das trifft die Diskussion hier wieder einmal auf den Kopf:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. (Hier als hergebrachtes Sprichwort gebraucht, ohne religiöse Bekräftigung).

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Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Fr 2. Jan 2015, 20:26

Das unterschreibe ich vollumfänglich.


Dann hast Du es - die rechtlichen Ausführungen, nicht die politischen; die interessieren mich nicht - leider nicht verstanden.

Lächerlich übrigens das Beispiel eines eigens erwähnten nackten Bankraubs. Schon mal in der Presse gelesen, dass jemand z.B. wegen Mordes in Tateinheit mit Pfandkehr verurteilt worden ist oder eine schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG abgeurteilt worden ist? Solche Bagatellen, auf die es nicht ankommt, werden nach den §§ 154, 154a StGB eingestellt.

Erwartet Ihr ernsthaft für alle Rechtsnormen eine Regelung zur nackten Begehungsweise?

Nacktheit ist schön und erfüllt mich mit großer Freude. Jedenfalls mir ist aber bewusst, dass die Mehrheit in der Gesellschaft ganz andere Sorgen und Bedürfnisse hat, so dass vornehmlich ganz andere Angelegenheiten zu regeln sind.

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