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Strassburg

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
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Re: Strassburg

Beitrag von Klaus_59 » Sa 10. Jan 2015, 21:56

Aria hat geschrieben:Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Dazu muss die Handlung eine Person nicht unerheblich in ihrem Empfinden beeinträchtigen, z. B. indem sie Gefühle von Ekel, Schock oder Schrecken verursacht oder das Schamgefühl verletzt.

Du hast vergessen zu erwähnen, was eine exhibitionistische Handlung kennzeichnet. Dazu bedarf es etwas mehr als einen entblößten Penis, egal, ob der nun erigiert ist oder nicht. Die im angenommenen Fall unbegründete Angst einer Frau macht aus der Nacktheit keine exhibitionistische Handlung.

Das bewusste Weglassen von Informationen ist übrigens auch eine Art (Selbst)Betrug. Im von dir zitierten Wikipedia-Eintrag steht gleich als erstes, was Exhibitionismus ist, nämlich ...

eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden.

Warum unterschlägst du das? Damit deine Argumentationslinie besser aussieht?

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Re: Strassburg

Beitrag von Klaus_59 » Sa 10. Jan 2015, 22:08

BeateZ hat geschrieben:
Klaus_59 hat geschrieben:Jetzt noch einmal: KEINE UNTERSTELLUNGEN MEHR, sonst lasse ich dich hier raus kicken.
Oh, Du hast hier Angestellte?

Es ist kein guter Stil, nur diesen einen Satz zu zitieren, um sich lustig machen zu können. Ich hatte in selben Beitrag geschrieben, wie ich vorgehen würde.

Überhaupt nimmt schlechter Stil und schlechter Charakter hier langsam überhand. Es macht keinen Spaß mehr, hier zu diskutieren. Da wird sich bewusst dumm gestellt, um die Fehler der eigenen Argumentation nicht offensichtlich werden zu lassen, es wird sich lustig gemacht und es werden Aussagen oder Ansichten unterstellt, die nie geschrieben wurden. Ich glaube, euch ist der Jahreswechsel nicht bekommen. Am neuen Forum wird's doch nicht liegen ...

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Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » Sa 10. Jan 2015, 22:31

Es macht keinen Spaß mehr, hier zu diskutieren.


Dann höre auf und bleibe im Glashaus. Ohne die Geisterfahrer. Übrigens meinst Du sicher "offenkundig", nicht aber "offensichtlich". Hier lohnt es sich, die deutsche Sprache zu beherrschen.

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Re: Strassburg

Beitrag von kristofnrw » Sa 10. Jan 2015, 22:58

nordnackt hat geschrieben:Übrigens meinst Du sicher "offenkundig", nicht aber "offensichtlich". Hier lohnt es sich, die deutsche Sprache zu beherrschen.
nordnackt, es dürfte mittlerweile Konsens darüber herrschen, dass Klaus59 sich in diesem Forum oft genug differenziert geäußert hat, als dass sein solcher Vorwurf gerechtfertigt wäre. Aber offenbar und -sichtlich fällt es selbst Juristen schwer, vor Rachegelüsten gefeit und stets sachlich zu sein. Das passt hervorragend in mein Bild: Es sind alles (alle?) nur Menschen. :)

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Re: Strassburg

Beitrag von Zett » Sa 10. Jan 2015, 23:39

Klaus_59 hat geschrieben:...


Das wird mir jetzt doch zu blöd. So Sinnvolles trägst Du nun auch wieder nicht zum Gespräch bei. Bist mit auf meiner Liste.

Pul.., Be.., Eu.., No.., Gu.., ho.., Kl..

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Re: Strassburg

Beitrag von Klaus_59 » So 11. Jan 2015, 00:45

Danke!

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Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » So 11. Jan 2015, 12:41

nordnackt hat geschrieben: Noch schöner finde ich das grundsätzliche Verbot des Hissens der Reichskriegsflagge, das nach § 118 OWiG geahndet werden kann. Oder möchtest Du das etwa legalisieren?


Vollkommen lächerliches Argument. Ich möchte das nicht legalisieren,
sondern nüchtern feststellen, dass es nicht verboten sei.
Hakenkreuzflaggen hat der Bundestag im StGB verbieten können,
und auch den unbefugten Gebrauch des Wappens (=Flagge) meines
Heimatlandes, im OWiG. Da ist auch zuzumuten, das Hissen der
Reichskriegsflagge explizit per § zu verbieten, wenn es dann so wichtig
wäre diesen kompliziert bunten Fetzen Stoff samt seiner Varianten
zu verbieten.

Das Gesetz kennt also Flaggenverbote (aus ganz verschiedenen
Motiven, in verschiedenen Gesetzen), da darf es nicht sein,
dass Richter von sich aus der abschliessenden Liste weitere
Flaggen hinzufügen. Da dümpfelt schon wieder das gesunde
Volksempfinden durch. Das widert mich zutiefst an.
Mann, wir leben im in der ersten Hälfte nicht des 20., sondern
des 21. Jahrhunderts.

Puistola

Nochwas, morgen ist ja wieder Montag:
PEDIGA empfinde nicht nur ich als zutiefst unanständig und
(ver)störend, doch kommt niemand auf die Idee, dagegen mit
OWiG §118 vorzugehen. Und das ist gut so, denn das Recht auf
freie Meinungsäusserung steht höher, als die Abscheu vieler
gegen das, was da geäussert werde.

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Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » So 11. Jan 2015, 13:16

@Puistola:

Du willst oder kannst es nicht verstehen. Auf den Unterschied kommt es aber nicht an. Es hat keinen Zweck, Dir rechtliche Grundlagen zu vermitteln.

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Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » So 11. Jan 2015, 13:43

Ja, lieber Nordnackt,
Das seh ich auch so, bezogen auf Dich.
Richterwillkür und "gesundes Volksempfinden"
sind nun mal keine Rechtsquellen, auch wenn das
leider immer mal wieder so gehandhabt wird.
Sogenannte "Auffangparagrafen" sind zutiefst
rechtswidrig und zu verabscheuen.

Schönen Gruss aus den wieder mal verschneiten
Voralpenhügeln,
Puistola

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Re: Strassburg

Beitrag von Aria » So 11. Jan 2015, 18:24

Nicksan hat geschrieben:
Aria hat geschrieben: Für Frauen bedeutete die unvorhergesehene Begegnung mit einem sexuell erregten Mann immer nur eines: Vergewaltigung.
Du meinst sicher "die unvorhergesehene Begegnung mit einem SICHTBAR erregten Mann".
Wenn Du gelesen hättest, was zuvor geschrieben worden ist, hättest Du das mit „sichtbar“ nicht hinausschreien müssen; Es war von Anfang an von einem nackten Mann mit erigierten Penis die Rede.


Nicksan hat geschrieben:Wenn das stimmt, was Du behauptetst, dann muss das Leben ja furchtbar sein für Frauen, weil sie sich ständig von verdeckt erregten Männern und potentiellen Vergewaltigern umgeben wähnen.
Kennst Du den Spruch: Aus den Augen, aus dem Sinn. Oder: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Wenn ja, hättest Du Dir den Satz sparen können.


Puistola hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Für Frauen bedeutete die unvorhergesehene Begegnung mit einem sexuell erregten Mann immer nur eines: Vergewaltigung.

Ist das nun deutlich genug?
Klar, allein in der Fussgängerzone nachts um drei - aber nachmittags um drei im dichten Publikumsstrom? Der Mann würde wohl rasch von der Strasse gedrängt.
Reicht das nicht?
Nein, zumal auch Du damit eingestehst, dass ein Mann mit erigiertem Penis in der Öffentlichkeit von eben dieser Öffentlichkeit nicht toleriert würde.

Außerdem hast Du meinen Satz zuvor nicht zitiert, aus dem hervorgeht, dass diese Angst keine rationale ist, sondern eine durch die jahrtausendlange Erfahrung in den Genen verankerte, was auch bei Dir zu dem Schluss führen müsste, dass der Zeitpunkt der Begegnung keine Rolle spielen kann. Schade, dass Dir der billige Vergleich mit der Uhrzeit lieber war.


Klaus_59 hat geschrieben:Du hast vergessen zu erwähnen, was eine exhibitionistische Handlung
kennzeichnet.
(…)
nämlich ...
eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden.

Warum unterschlägst du das?
Das ist leicht zu beantworten: Dem Mann sieht man nicht an, ob er dabei Lust empfindet, beobachtet zu werden. Anzunehmen ist es, denn er ist sexuell erregt. Ob das den Tatsachen entspricht, kann außer dem Mann selbst niemand sagen. Und ein Exhibitionist würde einen Teufel tun und zugeben, dass er wegen seiner sexuellen Neigung nackt auf die Straße geht.

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