so was "Unanständiges" - wird dann von derselben Quelle
so beschrieben:
Der § 90a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) spricht von Verunglimpfung
im Zusammenhang von „beschimpfen“ oder „böswillig verächtlich machen“.
Folgende Strafrechtstatbestände befassen sich mit der Verunglimpfung:
§ 90 StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90b StGB – Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 189 StGB – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
[...]
Es gibt keine klare Regelung, wann Kritik am Staat und seinen Symbolen eine extreme Herabwürdigung impliziert.
Eine genaue juristische Operationalisierung fehlt; er gilt als Gummiparagraph.
Ein Richter hat gefälligst die Finger von Gummi-§§ zu lassen.
Es wäre Sache des Gesetzgebers, den Gummi zu härten, nicht die des Richters.
Das war mal furchtbar anders, siehe oben. Richter sollten solcher Mentalität auch
im Bagatellfall abschwören.
Im Falle der Nacktheit wird in Deutschland immer wieder der mehrfach unbestimmte
OWiG §118 erwähnt, der von dumpfen Richtern so willkürlich ausgelegt wird,
wie immer möglich (Peter Niehenke, Sigi Grawert ...), wenn jemand was tut,
was sie persönlich nicht mögen. Gute Juristen verabscheuen sowas:
Joachim Bohnert hat geschrieben:
Was im Tatbestand von OWIG § 118 Absatz I OWiG hin- und hergeschoben wird, sind Floskeln juristischer Transzendentalbegriffe von so klassischer Inhaltsfreiheit, daß man vor dem Geschick des Gesetzgebers Respekt zeigen muß, die Luftgebilde durch die Gestaltung des Tatbestandes als abstraktes Gefährdungsdelikt endgültig in einen Geisteshauch aufzulösen und wer die Verfassungsmäßigkeit von § 118 OWiG behauptet, ist aufgefordert, eine noch unbestimmtere Sanktionsnorm zu erfinden, damit GG Artikel 103 Absatz II GG wenigstens dieses Beispiel zum Inhalt habe.
Quelle: Joachim Bohnert: OWiG. Kommentar zum Ordnungswidrigkeitenrecht. 3. Auflage.
C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60994-7. Seite 134
Und darum geht es in der Causa Petrullo:
- Was ist "unanständig"?
- Was ist "grob" unanständig?
Der Richter hat da keinen Tatbestand einzufüllen, sondern freizusprechen,
wenn das Gesetz schlicht inhaltsfrei ist. Schon die Staatsanwaltschaft hätte
den Fall einstellen müssen, weil kein Straftatbestand vorliege, selbst wenn
der Staatsanwalt dies auf Befehl des Regierungsrates (!) anders sah.
Urplötzlich verwandeln sich Gerichte in Sittenräte nach iranischem Muster.
Nein, das kann es nicht sein.
Also, um es klarzustellen:
Ich verunglimpfe keine Richter, ich beschimpfe sie nicht, sondern ich
kritisiere sie scharf, sehr scharf, und wohlbegründet. Die Möglichkeit,
dies nachzuweisen, hat uns der Einzelrichter am EGMR aus den Händen
geschlagen. Zum Schaden des Rechts, meine ich.
Ein Urteil wäre zu wünschen gewesen.
Puistola
Guck auch:
http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?t ... ght=drecht