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Petition für Nacktheit in freier Natur

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Zett » Sa 30. Sep 2023, 11:08

Und der "Vereinszweck geht nicht klar hervor", wenn sie eine Petition für das Grundrecht auf Nacktheit mit unterzeichnen!???

Ich weiß nicht, welches Kraut man dort raucht.

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von CHICO » Sa 30. Sep 2023, 13:51

Die ganz sogenannte Freikörperkultur mit ihren Vereinigungen gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Der DFK unterstützt angeblich die Bemühungen des Vereins GNG, um eine Anerkennung der FKK als Kulturerbe und hat gleichzeitig „nicht zum Zweck den Naturismus“. Man könnte meinen, es sei eine verlogene Gesellschaft. Aus Sicht des DFK haben dann FKK und Naturismus keine Gemeinsamkeiten! Aber eine andere Gemeinsamkeit: Die Bemühungen um Gemeinnützigkeit; das Ringen um Steuervergünstigungen zum Nachteil der Nichtmitglieder.

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von riedfritz » Sa 30. Sep 2023, 15:18

Die Bemühungen um Gemeinnützigkeit; das Ringen um Steuervergünstigungen zum Nachteil der Nichtmitglieder.
Wo hätten die Nachteile? Was juckt es die Nichtmitglieder, ob DFK-Vereine steuerbegünstigt sind oder nicht?

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von CHICO » Sa 30. Sep 2023, 15:35

Wenn die Gemeinnützigkeit entfällt, füllt sich entsprechend die Staatskasse. Ich sehe gerne, wenn der Steuervorteil der Gemeinnützigkeit sehr "sparsam" vergeben wird.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Zett » Di 3. Okt 2023, 20:38

Hab der Petition noch »Anmerkungen zur Kritik« beigefügt, falls es jemanden interessiert. (https://www.change.org/p/grundrecht-auf ... ion=search)

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von CHICO » Sa 7. Okt 2023, 07:58

„Das Sittengesetz“

Art. 2 GG lautet:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Warum lautet die Petition nicht ganz einfach, aus dem Art. 2 ist zu streichen: „oder das Sittengesetz“. Warum sollte das sogenannte Sittengesetz für das Recht auf Nacktheit im öffentlichen Raum keine Bedeutung mehr haben; aber für alle anderen „Entfaltung[en] seiner Persönlichkeit“ Bestand behalten.

Das Streichen von „oder das Sittengesetz“ scheint auch problemlos möglich zu sein, wenn schon 2011 das Bundesjustizministeriums feststellt, dass dieses „Gesetz“ in der Rechtsprechung kaum noch Bedeutung hat. Darüber hinaus würde die Problematik einer Sonderstellung der Nacktheit anderen Lebensarten gegenüber im Art. 2 entfallen und sehr viel mehr Zustimmung zu der fraglichen Petition bewirken. Wer mag schon ein „Sittengesetz“, dessen Inhalt unbekannt ist und bleibt!

Anmerkung: In meinem Verständnis zur Möglichkeit der Anwendung des § 118 OWiG Nacktheit im öffentlichen Raum betreffend hat das Sittengesetz aus o. e. Gründen eben keine Bedeutung mehr. Ob das so von jedem Gericht auch gesehen wird, bleibt selbstverständlich offen.

Aber ich leiste mir eine Rechtsmeinung unabhängig davon, ob alle diese teilen. Gerichte sprechen nicht Recht sondern ein Urteil!

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Zett » Sa 7. Okt 2023, 13:38

CHICO hat geschrieben:Gerichte sprechen nicht Recht sondern ein Urteil!
Besser kannst Du Dein verkorkstes Rechtsverständnis gar nicht ausdrücken!
Und das Urteil wird wohl völlig nach Gusto gemacht, oder? Auch ich bin der Ansicht, dass vieles nicht perfekt ist in der Rechtsprechung, aber
die Gesetze sind halt schon Grundlage der Rechtsprechung.

Und nein, es wäre nicht besser die Rücksichtnahme auf das Sittengesetz aus dem Grundgesetz zu streichen, weil dann völliges Fehlen von Anstand (unabhängig von Nacktheit oder Bekleidetsein) nicht mehr mit Bußgeld belegt werden könnte. Das möchte wohl der Gesetzgeber nicht, das möchte sicher nicht die Mehrheit der Bevölkerung und das möchte auch ich nicht. Wenn Dir entsprechendes vorschwebt, kann man nur hoffen, dass Du nie damit Erfolg haben mögest. (Wobei die Wahrscheinlichkeit auch um das hundertfache geringer ist als der von mir gemachte Vorschlag zur GG-Ergänzung)

Es beträfe z.B. die Dinge, die ehemals als "Grober Unfug" unter Strafe standen und jetzt in den Bereich der "Belästigung der Allgemeinheit" fallen, siehe Wikipedia, Stichwort »Grober Unfug« oder »Belästigung der Allgemeinheit« [Wobei der erste und für die Wikipedia-Autoren wohl wichtigste Punkt durch die von mir vorgeschlagene GG-Ergänzung wegfallen würde]:

"Als grober Unfug bzw. als Belästigung der Allgemeinheit wurden beispielsweise bereits folgende Verhaltensweisen betrachtet:
• Unbekleideter Aufenthalt, wo derartige Begegnung nicht zu erwarten ist, derart, dass anderen der Anblick des nackten Körpers aufgedrängt wird[4]
• Spazieren in Badehose im „Hofraum eines erstklassigen Fremdenhotels“, „obwohl sich […] nur etliche Minuten vom Hotel entfernt eine Badeanstalt befand“[5]
• Defäkieren auf der Straße
• Urinieren in der Öffentlichkeit[6]
• Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren mit dem Auto durch eine Pfütze[7]
• Beschmierung von Häuserwänden mit Graffiti (Urteile von 1951;[8] seit dem 39. Strafrechtsänderungsgesetz von 2005 ist das Beschmieren von Häuserwänden als Sachbeschädigung strafbar, so dass die subsidiäre Norm des § 118 OWiG auf derartige Fälle heute keine Anwendung mehr findet)
• Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist[9]
• unzüchtiges Betasten eines anderen[10] (fühlt sich auch die betastete Person dadurch belästigt, liegt seit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz von 2016 eine nach § 184i StGB strafbare sexuelle Belästigung vor)
• Hilferufe (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt[11] (seit 1975 kommt Bestrafung nach § 145 Absatz 1 Nr. 2 StGB in Betracht)
• unwahre Presseveröffentlichungen, die zu einer Beunruhigung der Öffentlichkeit führen können[12]
• scherzhafter, aber unwahrer Hinweis bei einer Flughafenkontrolle auf eine vermeintliche Bombe im Gepäck[13] (hier kommt aber auch Bestrafung wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten bzw. Vortäuschen einer Straftat in Betracht)
• Störung eines offiziellen Gelöbnisses der Bundeswehr[14]
• Hissen einer Reichskriegsflagge, wenn dies als Symbol von Ausländerfeindlichkeit oder nationalsozialistischer Weltanschauung dient[15]
• Teilnahme an einem unangemeldeten sogenannten Fanmarsch, bei dem in der belebten Innenstadt Hassparolen gerufen werden, sofern Vorsatz vorliegt[16]"

Und warum für Nacktheit die Ausnahme? Weil für mein Verständnis - bei Dir kann das ja ganz anders sein - einfache, nicht mit sexuellen Handlungen und offensichtlichen Absichten in Verbindung stehende Nacktheit nichts Unanständiges ist.

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von CHICO » Sa 7. Okt 2023, 15:21

Überlegung zum Sittengesetz

Was ist eigentlich das Sittengesetz und welchen Inhalt hat dieses? Hat es heute noch eine Bedeutung?
Aus WIKIPEDIA: Sittengesetz ist als Bezeichnung für eine ethische Norm ein Begriff der Philosophie, der Theologie und der Rechtswissenschaft. In der Philosophie versteht man unter Sittengesetz im Anschluss an die Begriffsverwendung Immanuel Kants ein von positiven Gesetzen und Konventionen unabhängiges, als objektiv existierend und überzeitlich betrachtetes „Gesetz“, das in manchen philosophischen Lehren als Teil einer verpflichtenden Natur- oder Seinsordnung betrachtet wird. In der katholischen Moraltheologie bezeichnet der Ausdruck eine naturgegebene, für den vernunftbegabten Menschen einsichtige und verpflichtende ethische Ordnung. Im verfassungsrechtlichen Verständnis umfasst das Sittengesetz alle sittlichen Normen, die als Allgemeingut der Zivilisationen weltweit anerkannt sind.

Welchen Wert hat der so sehr abstrakt definierte Inhalt eines Sittengesetzes für uns heute in Deutschland?

1. Unter philosophischen Gesichtspunkten kann ausgehend von den Überlegungen von Kant und Anderen - insbesondere unter dem Aspekt der Naturordnung – kein Zweifel bestehen, dass Nacktheit auch im öffentlichen Raum keinen Zweifel an deren positiver Akzeptanz verlangt und unter ethischen Gesichtspunkten positiv zu sehen ist.

2. Unter theologischen Gesichtspunkten werden offensichtlich weltweit die unterschiedlichsten Ideen als scheinbar verbindliche Sitten im Sinne von Moral und Wertvorstellungen definiert. Über das Grundgesetz hat sich Deutschland 1949 nicht zur Laizität entscheiden können. Es gilt nach Art. 140 immer noch die Weimarer Verfassung. Also: Artikel 136 (Weimarer Verfassung) und dort heißt es in Satz (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. Rechtliche Bedeutung haben in Bezug auf den Anspruch nackt im öffentlichen Raum sich zu bewegen religiöse Überlegungen dann eben nicht. Wie sollte es anders sein, bei der Vielzahl von in Deutschland von Bürgern gelebter Religion mit ihren unterschiedlichen Vorstellungen von Ideen zur Nacktheit.

3. Unter den Gesichtspunkten der Rechtswissenschaft muss festgestellt werden, dass je mehr aus einer relativ homogenen Gesellschaft (z. B. Deutschland und die Deutschen 1949) durch weltweite Mobilität, Migration und Aufnahme von Flüchtlingen und anderen Momenten eine sehr weitgehend hoch differenzierte Population entsteht, eine einheitliche „Sitte“ – Moral, Wertvorstellungen und Ethik - nicht mehr denkbar ist. In Folge einer solchen Entwicklung (von 1949 bis jetzt in Deutschland) verliert ein einmal definiertes Sittengesetz völlig an Wert. Und auf Grund der Vielfalt einer sich so entwickelten Gesellschaft eines Landes kann es auch kein neues – also kein – Sittengesetz mehr geben.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Zett » Sa 7. Okt 2023, 17:14

Es mag ja sein, dass Du nie eine wissenschaftliche Ausbildung hattest - und entprechend auch nicht gelernt hast, wie man zitiert. Deshalb möchte ich Dir helfen und die Leser Deines Beitrages darauf hinweisen, dass das, was Du nach "Aus WIKIPEDIA" aufführst, nur bis zum Ende des ersten Absatzes geht, also bis: "... die als Allgemeingut der Zivilisation anerkannt sind."

Alles andere sind Deine persönlichen Vorstellungen und Ansichten! Nur, dass der Leser diese nicht Wikipedia zuschreibt.

Um sich eine Vorstellung zu machen, was man unter dem "Sittengesetz" zu verstehen hat, hier mal ganz einfach: Das ist das, was der Durchschnittbürger als "anständig" betrachtet. Dies muss dann der Richter einschätzen, wie dies im jeweils konkreten Fall wäre (siehe Beispiele zu "Belästigung der Allgemeinheit" oben).

Da braucht man nicht herumzuschwufeln, um da irgendeine Argumentation herauszuquetschen nach der es kein Sittengesetz mehr gäbe. Ein Vorstellung von Anstand wird es immer geben, auch wenn sich das ein CHICO nicht denken kann und nicht wahrhaben will.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von kuma » Mo 9. Okt 2023, 10:05

Zett hat geschrieben:1 Monat und 1 Tag: 123 Unterschriften. Hätte nicht gedacht, dass so schnell so viele unterzeichnen, so völlig ohne Werbung und z.B. entsprechender Ablehnung durch den DFK mit der Begründung:

"vielen Dank für die Nachricht, aber eine veröffentlichung bzw. auch Weitergabe ist vom Präsidium abgelehnt worden.

Mit dieser Begründung:
Wir sind ein Sportverband und haben nicht zum Zweck den Naturismus.

Das kann sich auf die Gemeinnützigkeit negativ auswirken, wenn der Vereinszweck nicht klar hervorgeht.

Trotzdem viel Erfolg und alles Gute
Michaela Toepper"

Der DFK hat "nicht zum Zweck den Naturismus"!!! Habt Ihr das schon gewusst?

Was für ein Schmarn!
Lese doch bitte mal das Leitbild des DFK
https://www.dfk.org/ueber-uns/unser-leitbild

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