@nonudo:
Nix muß bedeckt sein, wenn du außerhalb geschlossener Ortschaften und nicht gerade in hochfrequentierten Gegenden in der Natur unterwegs bist. Von Textilträgern, die das Nacktwandern/radeln nicht so toll finden, kannst du dir dennoch eine OWiG- Anzeige einhandeln, macht aber nix. Im vergangenen Jahr wurde ich zum dritten Mal angezeigt, und das innerhalb der letzten 11 Jahre bei je nach Wetter bis 2016 jährlich ca. 700-800 und danach bei ca. 1200-1400 jährlich nackt gewanderten Kilometern, davon etwa 2/3 solo . Die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige ist also verschwindend gering. Ende Juli 2020 ''begrüßten'' mich bei meiner Rückkehr am Parkplatz gleich 3 Polizisten, von einem bescheuerten Textilträger alarmiert. Und diesmal versuchte man es gar, mir ''Erregung öffentlichen Ärgernisses'' zu unterstellen. Aufgrund meinen rechtlichen Argumentationen im Rahmen der Anhörungen wurden alle 3 Verfahren erwartungsgemäß eingestellt.
Du bist ja nun schon lange Mitglied in diesem Forum , da sollten dir auch die Seiten von
http://www.natury.de bekannt sein, schon oft wurde auf diese hingewiesen. Dort wird auch über die rechtliche Seite beim Nacktwandern/radeln ausführlich informiert.