Aria hat geschrieben:Grundgesetz ist nichts anderes als eine Absichtserklärung, wie wir unseren Staat gestalten sollen. Es ist zwar für alle bindend – also auch für die Gesetzgeber und die Judikative –, dennoch zeigt uns die Geschichte, dass mit Erfolg versucht wurde, dagegen zu verstoßen:
Was ich als problematisch empfinde. Wenn sich der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht nicht an den Buchstaben des Grundgesetzes hält, wie soll dann der Bürger Orientierung finden?
Auch von mir zwei Beispiele:
Der hdp hat ja jüngst darauf hingewiesen, dass sich bezüglich der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen der Verfassungsbruch schon zum 100.-en jährt, da dieser Artikel schon in der Weimarer Verfassung stand.
Oder beim NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht zwar festgestellt, dass die NPD verfasssungsfeindlich ist, sie aber nicht verboten. Die Auswirkungen sind unübersehbar.
Dazu kommt dann noch Art. 146 wonach das Grundgesetz ja mal von einer Verfassung abgelöst werden sollte, per Volksabstimmung. Naja...