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Eine Frage der Auslegung?

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Zett » Mi 15. Jan 2020, 22:59

CHICO hat geschrieben:Mein Weg war also richtig. Das Ergebnis zählt.
Ich gratuliere! Und finde es toll, dass Du uns hier an dem Erfolg teilhaben lässt! Vorbildlich!
CHICO hat geschrieben:Wer möchte, kann sich den Beschluss zur Einstellung abfordern.
Den Beschluss würde ich mir gern anschauen. Gibt's den bei Dir oder wo bekommt man sonst her?

Hochachtungsvoll
Zett, thkritz@aol.com

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Do 16. Jan 2020, 01:05

@ Tim007

Wer mein Schreiben vollständig liest, liest auch den dortigen letzten Satz: "Wenn Sie das Verfahren weiter betreiben, werde ich mich anwaltlich vertreten lassen."

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Do 16. Jan 2020, 07:48

Man kann solche Verfahren derart betreiben, dass sich das Gericht nicht "aus der Verantwortung schleichen" kann, sprich den unverhältnismäßig hohen Aufwand bereitenden Kleinkram aus verfahrensökonomischen Gründen beendet. Das ist dem Betroffenen bei dem Teilerfolg, der nun über den Einzelfall nicht hinausgeht, bei aller offensiven Weitschweifigkeit zum Grundsätzlichen misslungen. Dabei sind es solche Gelegenheiten, die man braucht, um mal eine aktuelle Rechtsprechung zu erhalten. Hierfür habe ich eigens ein Unterforum eröffnet, um eine Übersichtlichkeit herzustellen. Eine solche Chance wurde hier nun vertan. Daran ändert der Teilerfolg nichts.

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Do 16. Jan 2020, 07:59

@ Nordnackt

Dir misslingt ununterbrochen sachliche Kritik. Auch diese geht wieder daneben: mit § 47 Absatz 2 OWiG kann der Amtsrichter mit seiner formulierten Begründung jede Stellungnahme vom Tisch wischen.

Wie unzureichend Deine Kritik ist, habe ich Dir schon in einer persönlichen Mail mitgeteilt. Tatsichtlich ist darauf von Dir Einsicht gezeigt worden.

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Do 16. Jan 2020, 08:39

@ Nordnackt

Noch einmal zu Deiner letzten Kritik: Wer schreibt ohne zu wissen, ist nicht diskussionswürdig. Du kanntest nur den Beschluss des Amtsgerichts: „Einstellung“. Die Begründung kennst Du noch immer nicht.

Es gibt hier auch sehr akzeptable Diskussionspartner. Z. B.: Zett, Er hat vor weiteren Äußerungen um die Zustellung des Beschlusses mit der Begründung gebeten. Er hat sie selbstverständlich sofort bekommen. Nur so geht eine gute Diskussion.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Do 16. Jan 2020, 08:53

Nun haben sich zwei Experten gefunden.

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Do 16. Jan 2020, 08:59

Eine wunderbare Erkenntnis! Mache so weiter. Es fördert die Einschätzung Deiner Beiträge.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Jowi65 » Do 16. Jan 2020, 09:14

CHICO hat geschrieben:Es gibt hier auch sehr akzeptable Diskussionspartner. Z. B.: Zett.


Dann schreibt euch doch per PN :)

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Tim007 » Do 16. Jan 2020, 11:12

Eine allgemeine Überlegung:

Warum ist ein Diskussionspartner nur dann gut, wenn er einem zujubelt?
Warum verleiten konträre Positionen gleich zu aggressiven Gegenschlägen?

Ich hatte CHICOS Beiträge zuerst als bereichernd angesehen.
Die Beiträge von nordnackt lese ich immer wieder gerne, zumal er mit Sicherheit juristisch geschult ist und sachlich bleibt.

Souverän ist das alles nicht.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Aria » Do 16. Jan 2020, 12:40

CHICO hat geschrieben:Wie sollte der Beschluss ohne ein Schreiben älteren Datums von mir ergangen sein.
Zum Beispiel, indem das Amtsgericht von sich aus das Verfahren einstellte.

Aber das ist jetzt unwichtig. Ich schlage daher vor, diesen Streit zu beenden und gratuliere dir vorbehaltlos zu deinem Erfolg.

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