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Eine Frage der Auslegung?

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von riedfritz » Di 21. Jan 2020, 08:02

Zett , wie kommt man auf die Idee , das Nackte Aktivitäten auch Sexuelle Handlungen einschliessen.
Zett hat mit seiner Bemerkung völlig recht, wieso sollte die Bezeichnung "Nackte Aktivitäten" sexuelle Handlungen ausschließen?

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Di 21. Jan 2020, 08:14

Nicht jede "nackte Aktivität" ist auch eine "sexuelle Handlung" und nicht jede "sexuelle Handlung" ist auch eine "nackte Aktivität". Dazwischen gibt es Überschneidungen. Das ist doch glasklar und hier schon bis zur Unendlichkeit ausgestritten worden. Bitte nicht schon wieder.

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von svench » Di 21. Jan 2020, 12:25

Ich habe einfach angenommen, das es eigentlich klar ist , das es sich um Aktivitäten ohne Sexuellen Bezug handelt.
Vor 2 Jahren wurde ich beim Nacktfahrradfahren durch die Polizei angehalten. Nach der Bestandsaufnahme und Abklärungen wurde das Ergebnis der melden Person mitgeteilt. Ich wurde nach der Strecke , Grund meines Nackt sein, Alkohol oder Drogen genommen, Gesehen werden gefragt. Es wurde festgestellt, das ich von einem Waldweg zu einem anderen Waldweg den Fahrradweg auf dem Damm für gut 3 km benützt habe. Im abgelegen Wald sind Begegnungen fast auszuschliessen , auf dem bekannten Fahrradweg , ist die Möglichkeit vorhanden ,das man gesehen wird. Das Wetter ist heute bedeckt, hat Geregnet und die Möglichkeit das man gesehen wird ist sehr klein, daher blieb ich Nackt. Es wurde festgestellt, das kein Strafbestand vorliegt. Das wurde dem Melder mitgeteilt. Er bestand auf eine Anzeige. Die Polizei hat mir und dem Anzeiger noch vor Ort mitgeteilt, das eine Anzeige nicht erfolgreich sein wird. Der Anzeigegeber bestand auf eine Anzeige und das Verfahren wurde eingeleitet. Beim Bezirksrichter wurde die Anzeige nicht angenommen und abgewiesen. Die Begründung lautete: Es ist kein Strafbestand Nackt Fahrradfahren und einen Strafbestand konnte nicht nachgewiesen werden. Es war wohl ungeschickt auf diesem Weg und Wetter Nackt Fahrrad zu fahren , die Nackheit ohne Sexuellen Bezug wird aber in der heutigen Gesellschaft mehrheitlich geduldet . Es hätte aber auch anders herauskommen können, je nach dem wie es eben Auslegt.
Gruss Svench

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Di 21. Jan 2020, 12:58

Hast Du dazu etwas Schriftliches, vor allem Aktenzeichen?

(Ich verweise vorsorglich auf den Thread "Erfahrungsberichte", ebenfalls im Unterforum "Recht").

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von riedfritz » Di 21. Jan 2020, 13:46

Svench hat oben die Schweiz erwähnt, sodass das Verfahren sich von der Handhabung in Deutschland unterscheiden dürfte.
nordnackt hat geschrieben:Nicht jede "nackte Aktivität" ist auch eine "sexuelle Handlung" und nicht jede "sexuelle Handlung" ist auch eine "nackte Aktivität". Dazwischen gibt es Überschneidungen.
Aus diesem Grunde (mit oder ohne sexuelle Handlung) werden auch weiterhin ähnliche Verfahren stattfinden, weil Ordnungswidrigkeitsverfahren erst nach Widerspruch vor einem Richter landen, der diese Fragen zu klären hat.

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Zett » Di 21. Jan 2020, 22:39

svench hat geschrieben:Ich meinte mit "Nackten Aktivitäten " Schwimmen ,Wandern , Fahrradfahren, Joggen , Volleyball Spielen , auf dem Schlauchbott den Fluss runtertreiben lassen u.s.w In diesem Sinne stimmt meine Aussage schon.
Zett , wie kommt man auf die Idee , das Nackte Aktivitäten auch Sexuelle Handlungen einschliessen.
Svench
Man "kommt deshalb auf die Idee", dass nackte Aktivitäten auch sexuelle Handlungen einschließen können (!), weil Du es ausdrücklich nicht ausgeschlossen hast, indem Du speziell darauf hinweisend verallgemeinernd geschrieben hast: alle (!!!) nackten Aktivitäten.
Wenn Du nun nachschiebst, doch nicht alle nackten Aktivitäten zu meinen, ist dies ok., aber hättest Du vielleicht schon etwas eher machen können, oder nicht?
Schreibst Du bewusst "alle nackten Aktivitäten" sind automatisch die sexuellen mit dabei - so ist das bei der deutschen Sprache. Sie ermöglicht exakt etwas auszudrücken. Man muss sich nur ein kleines bißchen (wer die unsinnige neue Rechtschreibung mag, darf sich hier statt ß ein ss denken) Mühe geben.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Zett » Di 21. Jan 2020, 22:46

svench hat geschrieben:die Nackheit ohne Sexuellen Bezug wird aber in der heutigen Gesellschaft mehrheitlich geduldet . Es hätte aber auch anders herauskommen können, je nach dem wie es eben Auslegt.
Mir ist kein Fall bekannt, wo Nacktheit ohne sexuellen Bezug als Straftat geahndet wurde.

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von svench » Di 21. Jan 2020, 23:25

Zett , danke für deine Antwort. Ich habe wieder was gelernt und werde das in Zukunft berücksichtigen.

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Campingliesel » Do 23. Jan 2020, 20:13

Zett hat geschrieben:
svench hat geschrieben:Ich meinte mit "Nackten Aktivitäten " Schwimmen ,Wandern , Fahrradfahren, Joggen , Volleyball Spielen , auf dem Schlauchbott den Fluss runtertreiben lassen u.s.w In diesem Sinne stimmt meine Aussage schon.
Zett , wie kommt man auf die Idee , das Nackte Aktivitäten auch Sexuelle Handlungen einschliessen.
Svench
Man "kommt deshalb auf die Idee", dass nackte Aktivitäten auch sexuelle Handlungen einschließen können (!), weil Du es ausdrücklich nicht ausgeschlossen hast, indem Du speziell darauf hinweisend verallgemeinernd geschrieben hast: alle (!!!) nackten Aktivitäten.
Wenn Du nun nachschiebst, doch nicht alle nackten Aktivitäten zu meinen, ist dies ok., aber hättest Du vielleicht schon etwas eher machen können, oder nicht?
Schreibst Du bewusst "alle nackten Aktivitäten" sind automatisch die sexuellen mit dabei - so ist das bei der deutschen Sprache. Sie ermöglicht exakt etwas auszudrücken. Man muss sich nur ein kleines bißchen (wer die unsinnige neue Rechtschreibung mag, darf sich hier statt ß ein ss denken) Mühe geben.


Ich weiß nicht, wieso man hier immer alles genauestes schreiben muß, was sich eigentlich ja von selbst versteht. Wir sind doch hier ein FKK-Forum und normalerweise geht man wie svench auch davon aus, daß der sexuelle Bezug nicht gemeint ist, weil der bei der FKK eigentlich gar nichts zu suchen hat.
D.h. natürlich nicht, daß FKKler keine sexuellen Wesen sind, sondern nur, daß man am FKK-Strand nicht deswegen ist, um sexuell aktiv zu sein. Und das gilt auch für alle anderen Aktivitäten, die svench genannt hat. Eigentlich sollte das jeder FKKler wissen.

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Campingliesel » Do 23. Jan 2020, 21:03

Grimnir hat geschrieben:Wenn es um das Thema Nacktbaden geht, gibt es den Konflikt zwischen folgenden Auffassungen:

,,Wo es nicht verboten ist, ist es erlaubt"

,,Wo es nicht erlaubt ist, ist es verboten"

Was ist eure Meinung dazu?
Ich möchte keinen großen innerdeutschen West-Ost-Konflikt heraufbeschwören, aber empirisch muß ich feststellen, daß ich auf erstere Aussage eher im Osten, auf zweitere eher im Westen getroffen bin.


Sicherlich gibt es Unterschiede zwischen West und Ost. In Der DDR war es eben so, daß man überall nackt gebadet hat, wo es nicht ausdrücklich verboten war.
Um im Westen eher umgekehrt. Deshalb gab es im Westen auch wesentlich weniger öffentlich zugängliche FKK-Plätze oder einfach sog. "wilde" Plätze.

Hier an den Fränkischen Seen ist es daher sehr unterschiedlich. Die meisten Badestrände sind textil, auch wenn da nirgends ein Schild daraufhinweist, daß Badekleidung Pflicht ist und Nacktbaden verboten sei. Aber dort badet eben keiner nackt. Dann gibt es einen ganz offiziellen FKK-Strand am Kleinen Brombachsee, sogar extra mit FKK-Schild und ebenso ist es am Altmühlsee. Am Großen Brombachsee gibt es aber auch noch einen sog. "wilden" Strandabschnitt, wo jeder so baden kann, wie er will. Warum es Leute an dem einen Strand stören würde, am anderen nicht, etwas zu tun, was nicht alle machen, kann ich auch nicht erklären, aber das hat sich eben einfach so eingebürgert.

Ich kenne auch die Seen bei Leipzig, wie den Kulki, Cospudener See und Markkleeberger See. Dort kann eigentlich jeder machen, wie er es will. Nur seltsamerweise badet an dem zugehörigen Strand des Campingplatzes am Kulki niemand nackt. Ob es da ein ausgesprochenes Verbot gibt, weiß ich nicht. Dann gibt es Strandabschnitte, wo sich hauptsächlich Textile und hauptsächlich FKKler aufhalten und aber auch wieder gemischte.
So unterschiedlich kann das sein.
Aber man kann das sicher nicht verallgemeinern, sondern das sind eben Dinge, die sich an bestimmten Orten so entwickelt haben und so eingebürgert haben. Sozusagen als ungeschriebene Gesetze. Aber was dann konkret passieren würde, wenn sich diesen jemand widersetzen würde, weiß ich auch nicht.

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