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Eine Frage der Auslegung?

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Mo 6. Jan 2020, 17:30

@ nordnackt

Als juristischer Laie ist Dir offensichtlich nicht geläufig, was unter einer Beleidigung zu verstehen ist. Ich habe Dich nicht beleidigt, sondern sehe in dem was Du schreibst eine Beleidigung. Verstanden?

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Aria » Mo 6. Jan 2020, 17:32

CHICO hat geschrieben:„Grundgesetz ist nichts anderes als eine Absichtserklärung, wie wir unseren Staat gestalten sollen.“ Gesetze sind keine Absichtserklärungen!
Ich habe vom Grundgesetz gesprochen, du allgemein von Gesetzen. Ich bitte dich, solche Verallgemeinerung zukünftig zu unterlassen.

CHICO hat geschrieben:Ausgangspunkt meiner Ausführungen war der Artikel 2 des GG.
Ja, du hast den Artikel 2 GG zitiert. Aber dann hast du zu dem dort genannten Sittengesetz das hinzugefügt:
CHICO hat geschrieben:Das „Sittengesetz“ besagt nicht, dass es nach den Moralvorstellungen der eventuellen Mehrheit geht.
Daran, und nur daran, hat sich unser Disput entzündet.

CHICO hat geschrieben:„Einen Fall habe ich ja oben zitiert“ Aber bitte, durch diesen Fall hat sich doch nicht das Grundgesetz geändert bzw. ist gebeugt worden. Die Norm ist unverändert geblieben; nur ein Gesetz – der zitierte Fall – verträgt sich wohl nicht mit dem Grundgesetz!
Das Wörtchen „wohl“ hättest du auch weglassen können, nicht wahr? Oder glaubst du, dass es wieder eine Zeit geben könnte, in der § 175 StGB wieder als Verfassungskonform angesehen würde? Wenn ja, dann hättest du indirekt bestätigt, was ich sage und du bestreitest: Zeitgeist bestimmt, was sittlich oder unsittlich ist: Und damit auch, was Recht oder Unrecht ist.

Aber zum Wesentlichen: Klar ist der Artikel 2 GG gleich geblieben, aber der hatte im Fall des § 175 StGB mehrere Jahrzehnte lang keinen Einfluss auf die Gesetzgebung, obwohl es Klagen dagegen gab. Grund dafür: Das ominöse Sittengesetz. Oder, wie wir das heute sagen: Bis sich der Zeitgeist geändert hat, hatte ein Strafgesetz bestand, obwohl es eindeutig gegen das Grundgesetz verstieß. Wer das, wie du, bestreitet, der sieht die Realität nicht, denn die war und ist anders als die hehren Sätze im Grundgesetz.

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich bewundere unser Grundgesetz, aber auch das ist aufm Papier geschrieben, der bekanntlich geduldig ist. Es nützt also nichts, immer nur zu betonen, wie wichtig unsere Verfassung ist, man muss sie auch schützen. Dazu haben wir unser Bundesverfassungsgericht, das natürlich im heute und jetzt im Licht des jetzigen Zeitgeistes urteilt, wie es gestern im gestrigen Licht geurteilt hat. Das ist Fakt und keine bloße Behauptung oder Meinung von mir.

Und, CHICO, gewöhne dir bitte an, richtig zu zitieren, denn so nur mit Anführungsstrichen im Fließtext stehend, sieht man nicht mehr einwandfrei, wer was gesagt hat.


nordnackt hat geschrieben:"Absichtserklärung" ist natürlich etwas hart und kling wenig wertschätzend.
Ja, das stimmt, aber mir ist in dem Augenblick leider nichts besseres eingefallen.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 18:50

CHICO hat geschrieben:@ nordnackt

Als juristischer Laie ist Dir offensichtlich nicht geläufig, was unter einer Beleidigung zu verstehen ist. Ich habe Dich nicht beleidigt, sondern sehe in dem was Du schreibst eine Beleidigung. Verstanden?


Nein. Du hast nämlich meine Antwort gar nicht verstanden. Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass ich irgendeine Beleidigung (welche denn auch?) auf mich beziehe. Keiner hat irgendwen beleidigt, auch wenn Du das fühlst.

Das Grundgesetz, mit dem ich mich noch ein bisschen auskenne, führt bei Laien häufig zu Missverständnissen. Verstärkt werden diese noch, wenn einem Anwender zusätzlich die Fähigkeit fehlt, sich klar und verständlich auszudrücken. Man erkennt es an Deinem aktuellen rechtlichen Problem, das Du an anderer Stelle zu beschreiben versuchst hast.

Ich habe allerdings nicht den Eindruck, dass Du zu Einsicht fähig und sachlicher sowie wohlmeinender Kritik zugänglich bist.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 18:53

@Aria: Segelanweisung. ;.)

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Mo 6. Jan 2020, 19:00

@ Nordnackt

auf Deinen Eindruck kommt es nicht an.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von HTJ » Di 7. Jan 2020, 11:53

Ich wollte zu dem folgenden Sachverhalt eigentlich ein neuen Thread beginnen, aber es passt auch hier dazu. Ich hätte diesen Thread genannt: Wird mit zweierlei Maß gemessen. Mir ist nämlich aufgefallen, daß öfters nackt für den Tierschutz demonstriert wird, ohne daß diesen Menschen etwas passiert oder es Bußgelder gibt:
http://www.ksta.de/koeln/-lieber-nackt-als-pelz--koelner-tierschuetzer-demonstrieren-nackt-durch-die-innenstadt-33633648
Vielleicht liegt es ja daran, daß der Ruf nach Tierschutz zur Zeit ja modern ist, ganz einfache Nacktheit aber nicht.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Aria » Di 7. Jan 2020, 12:58

Das liegt, HTJ, nicht daran, für oder gegen was nackt demonstriert wird, sondern wie viele sich daran beteiligten. Oder anders gesagt: Einen einzelnen Nackten kann man schnell verdächtigen, unlautere Motive für seine Nacktheit zu haben, mehreren Nackten nimmt man aber ihr Anliegen in der Regel ab.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Di 7. Jan 2020, 13:56

Aria hat geschrieben:Das liegt, HTJ, nicht daran, für oder gegen was nackt demonstriert wird, sondern wie viele sich daran beteiligten. Oder anders gesagt: Einen einzelnen Nackten kann man schnell verdächtigen, unlautere Motive für seine Nacktheit zu haben, mehreren Nackten nimmt man aber ihr Anliegen in der Regel ab.


Nackt demonstriert wird (international) auch für weitere Themen, nicht nur für den Tierschutz. Zu nennen sind beispielsweise Feminismus, Meinungs- und Pressefreiheit, Frieden oder Demokratie. Das sind wahrscheinlich anerkanntere Themen mit größerem Adressatenkreis. Außerdem wird dort Nacktheit als medienwirksames Mittel ohne Zusammenhang zum eigentlichen Thema verwendet.

Nacktes Demonstrieren zur Förderung und Forderung der jedenfalls partiellen Nacktheit findet sich übrigens bei Bewegungen wie "Go topless". Dort sind es allerdings überwiegend Männer, die öffentlich Beifall klatschen...

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von HTJ » Di 7. Jan 2020, 14:26

Aria hat geschrieben:Das liegt, HTJ, nicht daran, für oder gegen was nackt demonstriert wird, sondern wie viele sich daran beteiligten. Oder anders gesagt: Einen einzelnen Nackten kann man schnell verdächtigen, unlautere Motive für seine Nacktheit zu haben, mehreren Nackten nimmt man aber ihr Anliegen in der Regel ab.

Ich glaube, diese Begründung stimmt nicht. Wenn man ins Ausland schaut und sieht, wieviel Leute an einer WNBR teilnehmen. Trotzdem ist diese in Deutschland verboten. Dagegen wird bei nackten Demonstrationen für Tierschutz zumendest nicht dagegen vorgegangen, obwohl es immer nur ein paar Leute sind.

 
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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Tim007 » Di 7. Jan 2020, 14:34

HTJ hat geschrieben: Mir ist nämlich aufgefallen, daß öfters nackt für den Tierschutz demonstriert wird, ohne daß diesen Menschen etwas passiert oder es Bußgelder gibt:


Es mag sein, dass es tatsächlich eine Rolle spielt, ob jemand alleine oder in Gruppen demonstriert.
Vielleicht auch, ob Frauen dabei sind.

Hinzu kommen allerdings auch die Kunst- und Demonstrationsfreiheit (Art. 5 und 8 GG), ferner der Umstand, dass Nacktheit (zumindest im Norden) als Bagatelle angesehen wird.

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