Re: Urteil - Nackt im Garten - Sendung Marktcheck
Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 19:16
@ Regenmacher
Ja, die Abgrenzung zwischen meinem geschützten Privatraum und dem öffentlichen Raum ist nicht immer sehr eindeutig. Wenn ich es in meinem Privatraum darauf anlege, öffentlich wahrgenommen zu werden, dann kann dieser Begriff der Öffentlichkeit auch in meinem Privatraum hinein wirken. Mir ist es durchaus bekannt, dass diese Abgrenzung unter den Juristen sehr umstritten ist. Eine klare generalisierende Antwort zu dieser Frage werden wir wohl noch nicht erhalten.
Warum nicht? Hajo hat in einem Thread berichtet, dass er sich in seinem Garten stets unbekleidet aufhält und er die Nachbarn sogar zum Kaffeetrinken einläd. Ich habe berichtet, dass in einem Haus ein Ehepaar wiederholt im Keller den Sexualakt vollzogen haben, dieser Keller jedoch von der Straße aus auch für Kinder einsichtig war. Es haben sich viele braven Bürger deswegen fürchterlich aufgeregt und sie konnten es nicht durchsetzen, dass dieses Ehepaar Vorhänge vor dem Fenster hängen mussten, um so die Einsicht in diesen Keller zu verhindern. Deine Beispiele greifen hier nicht, da diese durch Gesetze geregelt sind.Das kann nicht richtig sein.Eule hat geschrieben:
Mein Verhalten innerhalb eines privaten Grundstückes kann keine Ordnungswidrigkeit auslösen, selbst wenn es für die Öffentlichkeit einsehbar ist.
Ja, die Abgrenzung zwischen meinem geschützten Privatraum und dem öffentlichen Raum ist nicht immer sehr eindeutig. Wenn ich es in meinem Privatraum darauf anlege, öffentlich wahrgenommen zu werden, dann kann dieser Begriff der Öffentlichkeit auch in meinem Privatraum hinein wirken. Mir ist es durchaus bekannt, dass diese Abgrenzung unter den Juristen sehr umstritten ist. Eine klare generalisierende Antwort zu dieser Frage werden wir wohl noch nicht erhalten.