riedfritz hat geschrieben:nacktseinistschön hat geschrieben:Wenn du sinnvoll diskutieren möchtest, halte dir zuallererst den §2 (Anwendungsbereich) des AGG mit seinen 8 Kriterien vor Augen, in denen geregelt wird, wer angesprochen ist, für die Vermeidung von Nachteilen zu sorgen.
Privatpersonen sind in keinem der Punkte genannt!, also ist jeglicher Vorwurf in dieser Richtung absurd.
Viele Grüße,
Fritz
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
@riedfritz
Wenn Du sinnvoll diskutieren willst, wirf nicht alles durcheinander: Das AGG ist ein Gesetz, nicht das GG, welches als Verfassung über den Gesetzen steht.
Das AGG wäre ggf. dahingehend zu überprüfen, ob es mit der Verfassung oder - noch höherrangig- mit EU-Recht, auf dem es basiert, indem (vermutlich, wäre zu prüfen, meine mich aber daran zu erinnern) eine EU-Richtlinie in deutsches Recht, evtl. unzureichend, umgesetzt wurde.