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Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Mi 20. Jun 2018, 21:44
von youngfamily
Nun, dumme Nachbarn haben wir nicht. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Aber wir wohnen ausserhalb einer kleinen Stadt in einer katholischen, eher konservativen Gegend. Würden wir da nackt im Garten rumlaufen, auch ohne irgendwelche provokanten oder sexuellen Handlungen würden sich die Nachbarn dadurch mit Sicherheit gestört fühlen.
Und um nicht Gesprächsthema im ganzen Ortsteil zu sein und natürlich auch nicht um das Nachbarschaftliche Verhältnis zu stören, sind wir halt eben nur im Haus, auf der Terasse oder im FKK Strandbad nackt. Denke einfach das da nicht nur gesetzliche Faktoren eine Rolle spielen, sondern auch wie und wo man wohnt bzw. lebt.

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Mi 20. Jun 2018, 22:40
von Jowi65
youngfamily hat geschrieben:Und um nicht Gesprächsthema im ganzen Ortsteil zu sein und natürlich auch nicht um das Nachbarschaftliche Verhältnis zu stören, sind wir halt eben nur im Haus, auf der Terasse oder im FKK Strandbad nackt. Denke einfach das da nicht nur gesetzliche Faktoren eine Rolle spielen, sondern auch wie und wo man wohnt bzw. lebt.



Stimme Euch zu.
Auch wenn es nicht „strafbar“ ist, man muss ja im Sinne der friedlichen Nachbarschaft nicht provozieren.

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Mi 20. Jun 2018, 22:48
von Nacktfrosch
Leider rechtlich alles nicht so ganz richtig. Ist die Terasse oder der Garten von einer öffentlichen Strasse/Weg aus einsehbar, kann einem tatsächlich Ärger unter Bezug auf §118 OWIG drohen. In wie weit das vor einem Gericht Bestand hätte, ist eine andere Geschichte.

Ist die Terasse nur von direkten Nachbarn aussehbar, kann §118 niemals greifen, denn diese sind keine „Allgemeinheit“ im Sinne des Paragraphen.

Ob man auf seine Nachbarn freiwillig „Rücksicht“ nimmt ist natürlich eine andere Sache.

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Mi 20. Jun 2018, 23:16
von skyfire
Nacktfrosch hat geschrieben:Leider rechtlich alles nicht so ganz richtig. Ist die Terasse oder der Garten von einer öffentlichen Strasse/Weg aus einsehbar, kann einem tatsächlich Ärger unter Bezug auf §118 OWIG drohen. In wie weit das vor einem Gericht Bestand hätte, ist eine andere Geschichte.

Ist die Terasse nur von direkten Nachbarn aussehbar, kann §118 niemals greifen, denn diese sind keine „Allgemeinheit“ im Sinne des Paragraphen.


Humbug.
Deine Terrasse = dein befriedeter Wohnraum, und somit keine "Öffentlichkeit". Letztere ist für besagten Paragraphen relevant. Zudem noch ist Nacktheit keine "Handlung", sondern ein Zustand. Also schon mal doppelt - falscher Paragraph.
Umgekehrt könnte man sogar strenggenommen jemanden, der da die Uniformierten bemühen will, wegen Spannerei anzeigen.


youngfamily hat geschrieben:Nun, dumme Nachbarn haben wir nicht. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Aber wir wohnen ausserhalb einer kleinen Stadt in einer katholischen, eher konservativen Gegend. Würden wir da nackt im Garten rumlaufen, auch ohne irgendwelche provokanten oder sexuellen Handlungen würden sich die Nachbarn dadurch mit Sicherheit gestört fühlen.
Und um nicht Gesprächsthema im ganzen Ortsteil zu sein und natürlich auch nicht um das Nachbarschaftliche Verhältnis zu stören, sind wir halt eben nur im Haus, auf der Terasse oder im FKK Strandbad nackt. Denke einfach das da nicht nur gesetzliche Faktoren eine Rolle spielen, sondern auch wie und wo man wohnt bzw. lebt.


Das oben beschriebene Verhalten solcher "konservativen" nachbarn ist für mich synonym für dumm. aka geistig zurückgebliebenm hobbylos, und nicht gesellschaftsfähig.
ihr habt einen uneinsehbaren Bereich, aber wenn ihr den nicht hättet - würdet ihr da wohnen wollen?

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Mi 20. Jun 2018, 23:55
von Nacktfrosch
skyfire hat geschrieben:Humbug.
Deine Terrasse = dein befriedeter Wohnraum, und somit keine "Öffentlichkeit". Letztere ist für besagten Paragraphen relevant. Zudem noch ist Nacktheit keine "Handlung", sondern ein Zustand. Also schon mal doppelt - falscher Paragraph.
Umgekehrt könnte man sogar strenggenommen jemanden, der da die Uniformierten bemühen will, wegen Spannerei anzeigen.

Statt „Humbug“ zu schreiben, solltest Du dich mal mit mit der Realität und somit mit der aktuellen Rechtssprechung beschäftigen. Aber das ist natürlich etwas anstrengender als mal irgend etwas zu behaupten...

Re:

BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2018, 06:38
von Phragmites
skyfire hat geschrieben:… Zudem noch ist Nacktheit keine "Handlung", sondern ein Zustand. Also schon mal doppelt - falscher Paragraph…

hier empfiehlt es sich, sich über den juristischen Begriff 'Handlung' kundig zu machen

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2018, 07:51
von riedfritz
Skyfire hat geschrieben:Umgekehrt könnte man sogar strenggenommen jemanden, der da die Uniformierten bemühen will, wegen Spannerei anzeigen.
Wenn mir etwas präsentiert wird, was ich nicht sehen will, wird man mich kaum bestrafen können, nur weil ich nicht schnell genug weggeschaut habe! :mrgreen:

Viele Grüße,

Fritz

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2018, 08:47
von Nathan
Meine Terrasse und Garten sind von einigen Nachbarn einsehbar, auch wohne ich in einem ländlichen und konservativem Raum. Trotzdem frage ich mich nicht was evtl jemand davon halten könnte- sogar gestört fühlen könnte wenn ich unbekleidet bin.

Wie schon geschrieben wurde: meine Terrasse, meine Regeln. Den Nachbarn steht es frei einen Sichtschutz für sich zu errichten.

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2018, 09:47
von youngfamily
skyfire hat geschrieben:Das oben beschriebene Verhalten solcher "konservativen" nachbarn ist für mich synonym für dumm. aka geistig zurückgebliebenm hobbylos, und nicht gesellschaftsfähig.
ihr habt einen uneinsehbaren Bereich, aber wenn ihr den nicht hättet - würdet ihr da wohnen wollen?




Nur weil jemand andere Ansichten über Moral hat, kann man ihn weder als geistig zurückgeblieben noch als dumm bezeichnen. Hobbylos trifft auch nicht zu, soll ja noch andere Hobbys ausser "nackt sein" geben.
Und nicht gesellschaftsfähig ist man meiner Ansicht nach nur wenn man keinen Respekt vor den Mitmenschen hat, keine Rücksicht nimmt, andere Ansichten und Meinungen nicht akzepriert und dadurch schlussendlich den Nachbarschaftlichen Frieden stört.

Re: nackt auf Terrasse

BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2018, 10:35
von Natursportfreund
Grundsätzlich gebe ich "youngfamiliy" hinsichtlich der Rücksichtnahme auf das Umfeld recht. Das offensive Nacktsein gegen Stress mit den Nachbarn einzutauschen, könnte das Leben ziemlich unkomfortabel machen. Doch ist es zunächst nur eine Annahme, dass sich die Nachbarn gestört fühlen können. Es muss gar nicht der Fall sein. Ich habe schon ein paar Mal von Bekannten und Verwandten nach ewig vielen Jahren erfahren, dass sie FKK machen, bei denen ich das nicht erwartet hätte. Zuletzt outete sich eine Cousine, als wir zufällig über ein Foto auf das Thema stießen. Miteinander sprechen wäre manchmal sehr erkenntnisreich.