Nacktfrosch hat geschrieben:Leider rechtlich alles nicht so ganz richtig. Ist die Terasse oder der Garten von einer öffentlichen Strasse/Weg aus einsehbar, kann einem tatsächlich Ärger unter Bezug auf §118 OWIG drohen. In wie weit das vor einem Gericht Bestand hätte, ist eine andere Geschichte.
Ist die Terasse nur von direkten Nachbarn aussehbar, kann §118 niemals greifen, denn diese sind keine „Allgemeinheit“ im Sinne des Paragraphen.
Humbug.
Deine Terrasse = dein befriedeter Wohnraum, und somit keine "Öffentlichkeit". Letztere ist für besagten Paragraphen relevant. Zudem noch ist Nacktheit keine "Handlung", sondern ein Zustand. Also schon mal doppelt - falscher Paragraph.
Umgekehrt könnte man sogar strenggenommen jemanden, der da die Uniformierten bemühen will, wegen Spannerei anzeigen.
youngfamily hat geschrieben:Nun, dumme Nachbarn haben wir nicht. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn. Aber wir wohnen ausserhalb einer kleinen Stadt in einer katholischen, eher konservativen Gegend. Würden wir da nackt im Garten rumlaufen, auch ohne irgendwelche provokanten oder sexuellen Handlungen würden sich die Nachbarn dadurch mit Sicherheit gestört fühlen.
Und um nicht Gesprächsthema im ganzen Ortsteil zu sein und natürlich auch nicht um das Nachbarschaftliche Verhältnis zu stören, sind wir halt eben nur im Haus, auf der Terasse oder im FKK Strandbad nackt. Denke einfach das da nicht nur gesetzliche Faktoren eine Rolle spielen, sondern auch wie und wo man wohnt bzw. lebt.
Das oben beschriebene Verhalten solcher "konservativen" nachbarn ist für mich synonym für dumm. aka geistig zurückgebliebenm hobbylos, und nicht gesellschaftsfähig.
ihr habt einen uneinsehbaren Bereich, aber wenn ihr den nicht hättet - würdet ihr da wohnen wollen?