Seite 2 von 3

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 12:35
von Bummler
norbert hat geschrieben:
Wäre schön, wenn sich der Wanderer Karl-Heinz K. hier melden könnte, um die Sache mal aus seiner Sicht zu schildern.



In dem anderen Artikel heisst er Dietmar.

Richtig ist, das es zur Freikörperkultur oder zum Nacktwandern keine Affinität gibt, sondern scheinbar eher zum Exhibitionismus.
Richtig ist aber auch der Einwurf von Aria, dass es keinen Anhaltspunkt für eine sexuelle Handlung gibt, also ist es keine Straftat.
Vielleicht sind die 3200 Euro ja auch bloß eine Bußgeld.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 13:11
von nordnackt
[/quote] Richtig ist aber auch der Einwurf von Aria, dass es keinen Anhaltspunkt für eine sexuelle Handlung gibt, also ist es keine Straftat.
Vielleicht sind die 3200 Euro ja auch bloß eine Bußgeld.[/quote]

Der Einwurf bzw. die hieraus gezogene Schlussfolgerung ist leider nicht richtig. Für eine Straftat bedarf es hier nicht zwingend einer sexuellen Handlung.

Ein solcher Spinner, der sich auf FKK beruft, verhält sich letztlich nicht anders als ein Bumsschuppen, der an seine Rammelbutze das Werbeschild "FKK" nagelt. Der wesentlich Unterschied besteht wohl in der Leuchtschrift.

Für das technisch richtige Zitieren war ich per Smartphone jetzt zu blöd. Änderungen spare ich mir angesichts der Überschaubarkeit meines kleinen Beitrags.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 16:26
von Aria
Liberté 53 hat geschrieben:Ich möchte Aria nur an den berühmten Mantelträger mit sonst nichts darunter erinnern, der dann plötzlich sein Mäntelchen gegenüber der jungen Frau mal öffnet.
Das war hier offensichtlich nicht der Fall, denn der Mann kam schon nackt auf den Bahnsteig, also ist das auch nicht vergleichbar.

Wenn die einfache öffentliche Nacktheit an sich nicht strafbar ist, dann ist sie das nirgendwo in der Öffentlichkeit, außer in Bereichen, in denen ein Hausrecht herrscht. Das war hier der Fall, denn das Bahngelände gehört ja der Bahn, einem privaten Unternehmen.

Dass der Mann verurteilt wurde, kann ich mir nur mit seiner – vermutlich ungeschickten – Verteidigung erklären, der das Gericht laut Bericht nicht glaubte.


nordnackt hat geschrieben:
Richtig ist aber auch der Einwurf von Aria, dass es keinen Anhaltspunkt für eine sexuelle Handlung gibt, also ist es keine Straftat.
Vielleicht sind die 3200 Euro ja auch bloß eine Bußgeld.
Der Einwurf bzw. die hieraus gezogene Schlussfolgerung ist leider nicht richtig. Für eine Straftat bedarf es hier nicht zwingend einer sexuellen Handlung.
Richtig, trotzdem müsste man dem Mann nachweisen, dass er aus sexuellem Interesse auf dem Bahnsteig erschien, denn – Zitat aus Wikipedia:
Nach einem Urteil des BayObLG aus dem Jahr 1998 ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit allein ist daher in Deutschland (und der Schweiz) nicht strafbar.
Ob dieser Nachweis erfolgt ist, wissen wir nicht, deshalb hat eine Diskussion darüber, ob das Urteil zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, hier keinen Sinn.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 18:11
von nordnackt
Sexuelle Handlung und sexuelles Interesse unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt: Die Handlung betrifft die objektive Tatbestandsseite, damit äußere Vorgänge. Das Interesse betrifft die subjektive Tatbestandsseite, mithin innere Vorgänge, also etwa einen Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit.

Da das Amtsgericht zu einer Verurteilung gekommen ist, muss es beide Voraussetzungen - sowohl die objektive als auch die subjektive Tatbestandsseite - jeweils im Sinne eines strafrechtlichen Tatbestandes für erfüllt angesehen haben. Das Gericht ist nach dem Eindruck aus der Hauptverhandlung also mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige und nicht nur denktheoretisch mögliche Zweifel nicht mehr aufkommen (§ 261 StPO), davon ausgegangen, dass der Mann sich einer Straftat - wahrscheinlich einer exhibitionistischen Handlung nach § 183 StGB - schuldig gemacht hat. Hierzu bedarf es der uralten Entscheidung des BayObLG nicht mehr, die Grundlagen sind insoweit eine olle Kamelle und gehen nicht allein auf die benannte Entscheidung zurück.

Ob die Entscheidung richtig oder falsch ist, kann ohne Aktenkenntnis ohnehin überhaupt nicht bewertet werden. Wir wissen ja nicht einmal, ob die Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Selbst eine rechtskräftige Entscheidung muss nicht zwingend richtig sein.

All dies nur ohne Streit und nur interessehalber über das eigentliche Thema hinaus. Darüber, dass der geschilderte Lebenssachverhalt - Artikel über eine Verurteilung - über die bloße Erwähnung des Kürzels "FKK" hinaus hier keinerlei Relevanz hat, besteht doch eigentlich Einigkeit. Solche Artikel machen doch nur Schlagzeilen über kuriose Vollpfosten mit schlüpfriger Geschichte. Es wird doch hoffentlich allen hier klar sein, dass es bei dieser erbärmlichen Einlassung (so sie denn richtig wiedergegeben wurde) des Angeklagten (jetzt wohl Verurteilten, § 157 StPO) nicht im Ansatz um Freikörperkultur ging, sondern um die - nicht juristisch - Rechtfertigung ganz anderer Hintergründe.

Re: Nackter in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 18:19
von Nacktfrosch
So blöd die BLÖD-Zeitung auch ist, der Artikel heisst "3200 Euro für das NACKTE FERKEL". Das ist war auch nicht gerade besonders intelligent, stellt aber keinen so direkten Bezug zum Nacktwandern wie dieser unglückliche Threadtitel, der damit noch unter dem BLÖD-Niveau liegt.

Zwar hat sich der Verurteilte selber als Nacktwanderer bezeichnet, aber das wurde ihm nicht abgenommen, anscheinend nicht einmal von diesem Boulevardblatt.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 18:58
von Zett
Für meine Begriffe eine völlig typische exhibitionistische Handlung, Urteil völlig korrekt. Hat nichts mit Nacktwandern zu tun.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 20:29
von Aria
nordnackt hat geschrieben:Ob die Entscheidung richtig oder falsch ist, kann ohne Aktenkenntnis ohnehin überhaupt nicht bewertet werden.
Richtig – und trotzdem bewertest du den Verurteilten als Vollpfosten:
nordnackt hat geschrieben:Solche Artikel machen doch nur Schlagzeilen über kuriose Vollpfosten mit schlüpfriger Geschichte.
Damit liegst du fast gleichauf mit Zett, der auch ohne Aktenkenntnis weiß, dass das „Urteil völlig korrekt“ ist.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2018, 21:26
von nordnackt
Die Darstellung der Einlassung erlaubt mir die ganz persönliche Einschätzung des Protagonisten als Vollpfosten. Mit der Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung hat das offenkundig überhaupt nichts zu tun.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Do 7. Jun 2018, 10:13
von Bummler
nordnackt hat geschrieben:
Der Einwurf bzw. die hieraus gezogene Schlussfolgerung ist leider nicht richtig. Für eine Straftat bedarf es hier nicht zwingend einer sexuellen Handlung.



Das habe ich noch nicht verstanden.

Das Gericht ist nach dem Eindruck aus der Hauptverhandlung also mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige und nicht nur denktheoretisch mögliche Zweifel nicht mehr aufkommen (§ 261 StPO), davon ausgegangen, dass der Mann sich einer Straftat - wahrscheinlich einer exhibitionistischen Handlung nach § 183 StGB - schuldig gemacht hat.


Das Problem für mich ist die fehlende Abgrenzung. Die Zeitung hat ja auch nichts weiter gemacht als verkürzt, was letztendlich dazu führt, dass nicht sexuelle Handlungen tabuisiert werden, sondern öffentliche Nacktheit.

Auch wenn der Typ einen Schuss weg hat, DAS kann ich nicht gut finden.

Es wird doch hoffentlich allen hier klar sein, dass es ...nicht im Ansatz um Freikörperkultur ging, sondern um die ... Rechtfertigung ganz anderer Hintergründe.


Nur sind die anderen Hintergründe nicht kommuniziert, sondern die Nacktheit.

Ein solcher Spinner, der sich auf FKK beruft, verhält sich letztlich nicht anders als ein Bumsschuppen, der an seine Rammelbutze das Werbeschild "FKK" nagelt. Der wesentlich Unterschied besteht wohl in der Leuchtschrift.


Dem Spinner kann ich das nachsehen, denn er ist ja der Vollpfosten, da sind wir uns einig. Dem Boulevardblatt kann ich das schon nicht nachsehen und dem Richter auch nicht. Wenn für ihn sexuelle Hintergründe da sind, also diese Aktion aus sexuellem Interesse erfolgte, dann soll er doch auch kommunizieren, das nicht die Nacktheit der Hintergrund für die Strafe ist.

So ist die Darstellung einfach nur ärgerlich.

Klar hat der Richter ein Problem: Den Nachweis der sexuellen Intention ohne sexuelle Handlung und ohne Erektion.
Der Einfachheit halber hat er die Gleichung nackt=Sex genützt, die ja allenthalben tief verwurzelt ist und fertig ist der Fall.
Jedenfalls scheint mir das so.

Re: Nacktwanderer in Dresden verurteilt

BeitragVerfasst: Do 7. Jun 2018, 10:22
von riedfritz
Bummler hat geschrieben: Wenn für ihn sexuelle Hintergründe da sind, also diese Aktion aus sexuellem Interesse erfolgte, dann soll er doch auch kommunizieren, das nicht die Nacktheit der Hintergrund für die Strafe ist.
Kennst du den Inhalt der schriftlichen Urteilsbegründung?

Viele Grüße,

Fritz