@ Oskar
Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Zitate mit dem Button
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Gibt es neben der "redlichen Nacktheit" auch eine "unredliche"? Wenn du dir den Art. 2 Abs. 1 GG ansiehst, dann wirst du feststellen, dass du mit dieser Norm alleine nichts anfangen kannst.
Du musst nämlich erst
beweisen, dass die Rechte anderer nicht verletzt wurden oder du gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht verstoßen hast
. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass mit praktizierter „redlicher Nacktheit“ die Rechte anderer verletzt werden und auch das heute nicht mehr relevante Sittengesetz hat nie seit 1949 „besagt“, dass redliche Nacktheit verboten ist.
Wenn du dich hier mal nicht in der Jahreszahl verrannt hast. Und welches Gesetz bezeichnest du hier als das "Sittengesetz", welches heute nicht mehr relevant sein soll? Du solltest dieses Gesetz schon benennen. Ebenso gibt es keinen rechtlichen Begriff "redliche Nacktheit". Falls doch, dann kläre mich bitte auf, wo ich dieses Begriff finden kann.
Es erscheint mir zum Thema dieses Threads schon relevant, da dann ja ein Beleg vorläge, welches eine Kollision von Moralverhalten ausschließen würde.