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Kollision von Moralverhalten

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Hannes 2.0 » Mo 16. Dez 2024, 01:38

Ralf Sprenger hat geschrieben:Hallo OSKAR oder CHICO,
Alle Deine Anmerkungen haben ein guten Ansatz, aber mir persönlich gefällt wie in der Vergangenheit der grundsätzliche Ton nicht.

Was ich mich schon immer gefragt habe, wenn Du so überzeugt von der Rechtfertigung über Artikel 2 des Grundgesetzes bist,
warum beschreitest Du nicht den Rechtsweg um das Recht auf Nacktheit einzufordern?

Stattdessen verwendest Du viel Zeit und Energie darauf, überall darauf hinzuweisen,
wie falsch die Einstellung der anderen Naturisten ist.



:!: :!: :!:

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Mo 16. Dez 2024, 06:40

Ein erstaunlicher Beitrag von Hannes 2.:

Hannes 2.0
Re: Kollision von Moralverhalten
von Hannes 2.0 » Mo 16. Dez 2024, 00:38
"Ralf Sprenger hat geschrieben:Hallo OSKAR oder CHICO,
Alle Deine Anmerkungen haben ein guten Ansatz, aber mir persönlich gefällt wie in der Vergangenheit der grundsätzliche Ton nicht.

Was ich mich schon immer gefragt habe, wenn Du so überzeugt von der Rechtfertigung über Artikel 2 des Grundgesetzes bist,
warum beschreitest Du nicht den Rechtsweg um das Recht auf Nacktheit einzufordern?

Stattdessen verwendest Du viel Zeit und Energie darauf, überall darauf hinzuweisen,
wie falsch die Einstellung der anderen Naturisten ist
."

! ! !

------
Wie sind nun diese seltsamen Zeichen zu verstehen????
! ! !

Auf den oben zitierten Beitrag von Ralf Sprenger habe ich sehr ausführlich geantwortet; also wie nachstehend. Noch weitere Wünsche Hannes 2.?

1. Antwort von mir: Da habe ich sehr viel Verständnis für: „Das ist mir völlig unverständlich.“

Zum Ändern eines solchen Zustands des Nichtverstehens: Rechte, die gegeben sind, kann man nicht über einen Rechtsweg einfordern. Das Recht auf freie Entfaltung einer jeden Persönlichkeit beinhaltet die Inanspruchnahme „redlicher Nacktheit“. Alle diese Rechte des Art. 2 GG werden eben nicht ausdrücklich genannt: es wird nie ein Erlaubnisministerium geben, das die einzelnen Freiheitsrechte in einer Liste veröffentlicht.
2. Antwort von mir: Noch einmal zum Einüben für den Herrn Sprenger:

Art 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass mit praktizierter „redlicher Nacktheit“ die Rechte anderer verletzt werden und auch das heute nicht mehr relevante Sittengesetz hat nie seit 1949 „besagt“, dass redliche Nacktheit verboten ist.

Also: Redliche Nacktheit - wie hier definiert ist - erlaubt!!!
3. Antwort von mir: Und auch dazu eine Antwort:

Stattdessen verwendest Du viel Zeit und Energie darauf, überall darauf hinzuweisen, wie falsch die Einstellung der anderen Naturisten ist.“


Es gibt eben sehr viele, denen wie dem Herr Sprenger vieles „völlig unverständlich“ ist.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von naturbande » Mo 16. Dez 2024, 16:54

Und es gibt solche, die nur "heiße Luft" verbreiten.

In den alten "Figaro-Heften" aus dem "fkk-museum" findet man tolle Beiträge über Moral, Ethik, Sitten und Verhaltensnormen.
Teilweise noch in alter deutscher Schrift und alles unzensiert.
Sehr interessant, was da Michael Otto zusammen getragen hat, finde ich. Die Fotos natürlich auch.
...
LG

 
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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Eule » Mo 16. Dez 2024, 20:11

@ Oskar
Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Zitate mit dem Button "Quote" einfassen würdest. Hier ist es auch möglich, ein Zitat in einem Zitat zu kennzeichnen.

Gibt es neben der "redlichen Nacktheit" auch eine "unredliche"? Wenn du dir den Art. 2 Abs. 1 GG ansiehst, dann wirst du feststellen, dass du mit dieser Norm alleine nichts anfangen kannst. Du musst nämlich erst beweisen, dass die Rechte anderer nicht verletzt wurden oder du gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht verstoßen hast
. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass mit praktizierter „redlicher Nacktheit“ die Rechte anderer verletzt werden und auch das heute nicht mehr relevante Sittengesetz hat nie seit 1949 „besagt“, dass redliche Nacktheit verboten ist.
Wenn du dich hier mal nicht in der Jahreszahl verrannt hast. Und welches Gesetz bezeichnest du hier als das "Sittengesetz", welches heute nicht mehr relevant sein soll? Du solltest dieses Gesetz schon benennen. Ebenso gibt es keinen rechtlichen Begriff "redliche Nacktheit". Falls doch, dann kläre mich bitte auf, wo ich dieses Begriff finden kann.

Es erscheint mir zum Thema dieses Threads schon relevant, da dann ja ein Beleg vorläge, welches eine Kollision von Moralverhalten ausschließen würde.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Di 17. Dez 2024, 06:54

Eule, Nahfolgendes ist wohl sehr unüberlegt von Dir geschrieben:

Du musst nämlich erst beweisen, dass die Rechte anderer nicht verletzt wurden oder du gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht verstoßen hast
und
Und welches Gesetz bezeichnest du hier als das "Sittengesetz", welches heute nicht mehr relevant sein soll? Du solltest dieses Gesetz schon benennen.“

Den Begriff „redliche Nacktheit“ habe ich nun vielmal definiert und für Dich noch einmal:
Es geht um die rechtlich erlaubte, sozialadäquate Nacktheit
im öffentlichen Raum, im Weiteren als „redliche Nacktheit“ bezeichnet
.“
Ist auch am Beginn dieses Threads ausdrücklich platziert! Mehr Antwort gibt Dein Beitrag nicht her.

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Bummler » Di 17. Dez 2024, 17:41

OSKAR hat geschrieben:..... Dir empfehle ich die Auswanderung, ....


Wozu soll ich auswandern?

Wenn die Russen erst wieder in Berlin stehen, wird es so wie früher, also alles gut.

:mrgreen:


(sorry Horst, aber der musste jetzt sein.)

 
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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Eule » Di 17. Dez 2024, 18:00

@ Oskar
Was du für dich definierst stellt keinen Rechtsbegriff dar. Denn es gibt prinzipiell keine rechtlich unerlaubte Nacktheit. Die einzige Ausnahme hierzu wirst du sicherlich kennen bzw. imm GG finden.
Die Frage nach dem "Sittengesetz" welches seit 1949 nicht mehr relevant sein soll, hast du nicht beantwortet. Gut, es kann sein, dass du hier keins nennen kannst. Nur dann solltest du ein solches auch nicht andeuten.

@ Bummler
Bleibe hier und genieße die neu gewonnene Freiheit. So wie es früher in der DDR war, wird es nicht mehr werden. Die Verhältnisse, auch in Russland, haben sich grundlegend verändert. Und ich denke, dass du die Verhältnisse in der Russischen Föderation, so wie diese sich jetzt darstellen, nicht positiv bewertest. Aber dieses Thema wollen wir jetzt hier nicht vertiefen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Kollisionen vom Moralverhalten.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Di 17. Dez 2024, 18:10

Hallo, was ist denn das?:
Denn es gibt prinzipiell keine rechtlich unerlaubte Nacktheit.“

Eine rechtlich verbotene Nacktheit??? Oder eine rechtlich erlaubte Nacktheit???

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Bummler » Mi 18. Dez 2024, 10:28

Eule hat geschrieben:... Aber dieses Thema wollen wir jetzt hier nicht vertiefen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Kollisionen vom Moralverhalten.


Aber meinst du nicht auch, dass die Schizophrenie der Moral in unserer Gesellschaft elementare Ursache für die Kollision von Moralverhalten ist?
Wenn Moral nicht mehr grundsätzlicher Natur ist, sondern von Interessen geleitet, dann hat das natürlich Auswirkungen in alle gesellschaftlichen Bereiche. Was wir dann hier erleben.

Insofern wäre mir die Vertiefung des Themas schon wichtig. Freilich auf einem gewissen intellektuellen Niveau. Klar.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Mi 18. Dez 2024, 11:09

Ein Versuch der Begriffsdefinition, man sollte wissen, was gement ist, wenn man diskutiert:

Moral ist die erkennbare, spezifische und andauernde Denk- und Handlungsweise bestimmten Sachverhalten (z. B. Sexualverhalten) gegenüber, praktiziert als Einzelner oder in einer bestimmten sozialen Gruppe.

Einem bestimmten Sachverhalt gegenüber können sich unterschiedliche - ggf. sich völlig widersprechende - Moralvorstellungen bilden. Moralisten werden dann Individuen mit anderen Moralvorstellungen als unmoralisch bezeichnen. Die eigene Moralvorstellung genießt die Priorität und führt zu Missachtung anderer Individuen und nicht nur deren Moralvorstellungen, denn eine bestimmte Moral ist personengebunden. Niklas Luhmann spricht in diesem Zusammenhang von einer „besonderen Art von Kommunikation, die Hinweise auf Achtung oder Missachtung mitführt“. „Dabei geht es nicht um gute oder schlechte Leistung bzw. anderer Moralvorstellungen…. sondern um die ganze Person“.

Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit bestimmten Moralvorstellungen definiert sich über den fraglichen Sachverhalt. Unterschiedliche Sachverhalte führen zu unterschiedlichen Gruppen moralischer Vorstellungen.

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