Aria hat geschrieben:Und im Artikel 2 wird ein Sittengesetz angesprochen, das es nicht gibt.
[...]
Einfachheithalber bestimmt daher die Mehrheit, was noch erlaubt ist und was nicht mehr. Man nennt das: Gesellschaftlicher Konsens. Der ist aber keine feste Größe – es ändert sich ständig, wie die Geschichte zeigt.
Heute nimmt man an, das Sittengesetz sei identisch mit den Menschenrechten europäischer Lesart. In den 50ern haben deutsche Richter Schwule damit abgeurteilt. Was Sittengesetz sei, hatten sie dabei bei den grossen Konfessionen abgelauscht. Damit haben sie diesen Begriff kaputtgemacht, entleert.
Lies dazu selbst nach, in Kommentaren zum Grundgesetz, Wikipedia oder auch in
fkk-freun.de bei Puistola.
Der Gesellschaftliche Konsens, auch 'Zeitgeist' genannt oder 'Gesundes Volksempfinden' ist nicht Gesetz. Den Richter geht das nichts an, sein Arbeitsinstrument ist das Gesetz, an das er gebunden ist. Dieses dem 'Zeitgeist' anzupassen, ist in der BRD dem Bundestag bzw. den Landtagen vorbehalten. Weder das Volk kann das noch die Merkel mit ihrem Kabinett und schon gar nicht der BGH oder sonst ein Richter.
Puistola
PS:
Nordnackt hat geschrieben:Du hast meine Fragen nicht beantworten können.
Sollte ich?
Nach zwei Schriftwechsel im gehabten Stil gibt es wohl nur noch die immer gleiche Rille.
Ihr wollt die repressiven, mittels Gummiparagraphen rechtssetzenden Richter durch alle Böden verteidigen, ich will das nicht. Ich freue mich über jeden Richter, der unbestimmte Gesetzes-§§ oder -artikel als solche erkennt und dementsprechend mangels anwendbarer Gesetzesgrundlage zum Freispruch kommt, auch wenn es ihm gegen den persönlichen Gusto geht.
Immerhin haben sich in Petrullos Prozess in allen drei Instanzen Richter gefunden, die genau dieser Argumentation gefolgt sind: Die Einzelrichterin am Kantonsgericht, die meiner Argumentation 1:1 gefolgt ist, und jeweils leider nur eine Minderheit am Ober- und Bundesgericht, wo ich ja nicht mehr beteiligt war.
Soo falsch kann ich also nicht liegen. Seltsam, dass bei der Spaltung der Gerichte das Parteibuch eine Rolle spielte. Das tut weh und weist darauf hin, dass Weltanschauung statt Recht gesprochen wurde.
Was den Einzelrichter in Strassburg bewegte, wissen wir nicht. Er
darf seinen Zuassungsentscheid nicht begründen, damit stehen seine Sprüche unter keiner Kontrolle. Komische, aber arbeitssparende Regel ...
Puistola