ynda hat geschrieben:Soweit es sich auf "Nackt in der Öffentlichkeit", also Nacktwanderungen o.ä. bezieht, glaube ich, dass vielen die
heute zwar gerne mal nackt am See, Strand oder auch auf dem Wanderweg sind, diese Nacktheit nicht so
wichtig ist, dass sie sich, auf Artikel 2 GG beziehend, zur nackten Wanderung auf einem beliebigen Wanderweg
begeben. Es ist ihnen schlicht und einfach nicht wichtig genug, dieses "Recht auf Nacktwanderung", um damit
auch nur den geringsten Konflikt zu riskieren...
Richtig, ynda, das ist auch meine Wahrnehmung.
Und wäre der Wanderweg nicht in meiner Nähe, würde ich aufs regelmaßige Nacktwandern verzichten
und mich aufs Nacktsonnen im Garten und Nacktschwimmen im See und im Meer beschränken.
Oder mich ein, zweimal im Jahr einer organisierten Gruppenwanderung anschließen, aber bestimmt nicht alleine
nackt durch die Wälder in meiner näheren Umgebung streifen.