CHICO hat geschrieben:„Grundgesetz ist nichts anderes als eine Absichtserklärung, wie wir unseren Staat gestalten sollen.“ Gesetze sind keine Absichtserklärungen!
Ich habe vom Grundgesetz gesprochen, du allgemein von Gesetzen. Ich bitte dich, solche Verallgemeinerung zukünftig zu unterlassen.
CHICO hat geschrieben:Ausgangspunkt meiner Ausführungen war der Artikel 2 des GG.
Ja, du hast den Artikel 2 GG zitiert. Aber dann hast du zu dem dort genannten Sittengesetz das hinzugefügt:
CHICO hat geschrieben:Das „Sittengesetz“ besagt nicht, dass es nach den Moralvorstellungen der eventuellen Mehrheit geht.
Daran, und nur daran, hat sich unser Disput entzündet.
CHICO hat geschrieben:„Einen Fall habe ich ja oben zitiert“ Aber bitte, durch diesen Fall hat sich doch nicht das Grundgesetz geändert bzw. ist gebeugt worden. Die Norm ist unverändert geblieben; nur ein Gesetz – der zitierte Fall – verträgt sich wohl nicht mit dem Grundgesetz!
Das Wörtchen „wohl“ hättest du auch weglassen können, nicht wahr? Oder glaubst du, dass es wieder eine Zeit geben könnte, in der § 175 StGB wieder als Verfassungskonform angesehen würde? Wenn ja, dann hättest du indirekt bestätigt, was ich sage und du bestreitest: Zeitgeist bestimmt, was sittlich oder unsittlich ist: Und damit auch, was Recht oder Unrecht ist.
Aber zum Wesentlichen: Klar ist der Artikel 2 GG gleich geblieben, aber der hatte im Fall des § 175 StGB mehrere Jahrzehnte lang keinen Einfluss auf die Gesetzgebung, obwohl es Klagen dagegen gab. Grund dafür: Das ominöse Sittengesetz. Oder, wie wir das heute sagen: Bis sich der Zeitgeist geändert hat, hatte ein Strafgesetz bestand, obwohl es eindeutig gegen das Grundgesetz verstieß. Wer das, wie du, bestreitet, der sieht die Realität nicht, denn die war und ist anders als die hehren Sätze im Grundgesetz.
Verstehe mich bitte nicht falsch, ich bewundere unser Grundgesetz, aber auch das ist aufm Papier geschrieben, der bekanntlich geduldig ist. Es nützt also nichts, immer nur zu betonen, wie wichtig unsere Verfassung ist, man muss sie auch schützen. Dazu haben wir unser Bundesverfassungsgericht, das natürlich im heute und jetzt im Licht des jetzigen Zeitgeistes urteilt, wie es gestern im gestrigen Licht geurteilt hat. Das ist Fakt und keine bloße Behauptung oder Meinung von mir.
Und, CHICO, gewöhne dir bitte an, richtig zu zitieren, denn so nur mit Anführungsstrichen im Fließtext stehend, sieht man nicht mehr einwandfrei, wer was gesagt hat.
nordnackt hat geschrieben:"Absichtserklärung" ist natürlich etwas hart und kling wenig wertschätzend.
Ja, das stimmt, aber mir ist in dem Augenblick leider nichts besseres eingefallen.