Re: Eine Frage der Auslegung?
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 18:12
Was die Eingangsfrage ja eindeutig bejaht - es ist eine Frage des Auslegung.
Ob sich Leute, die sich subjektiv durch Nacktheit gestört fühlen, auch "juristisch objektiv" gestört fühlen dürfen, wird ja was man so hört von den zuständigen Stellen bei weitem nicht "einheitlch" gesehen. Aber für irgendwas muss ja eine Gummeparagraph ( = Gesetze von jener Unschärfe, die jegliche spätere Interpretation zulassen ) auch gut sein .....
Ob sich Leute, die sich subjektiv durch Nacktheit gestört fühlen, auch "juristisch objektiv" gestört fühlen dürfen, wird ja was man so hört von den zuständigen Stellen bei weitem nicht "einheitlch" gesehen. Aber für irgendwas muss ja eine Gummeparagraph ( = Gesetze von jener Unschärfe, die jegliche spätere Interpretation zulassen ) auch gut sein .....